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Schornsteinfeger in Görlitz

Kurz gesagt

2 Betriebe aus dem Bereich Schornsteinfeger sind für Görlitz gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Kehrung, Feuerstättenschau, Messung: Dafür braucht es in Görlitz einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Schornsteinfeger mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Görlitz ist Teil des Landkreis Görlitz in Sachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahlen 02826, 02827, 02828 kommen 55.186 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Schornsteinfeger in Görlitz eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Görlitz 623 Einträge erfasst. Mit 23.7 Kilometern Entfernung ist Löbau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Görlitz praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Görlitz im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Ein Teil der Arbeit ist Gefahrenabwehr. Ablagerungen im Schornstein können sich entzünden, und undichte Abgasanlagen führen zu Kohlenmonoxid im Wohnraum, das geruchlos ist. Deshalb wird bei der Feuerstättenschau auch die Verbrennungsluftversorgung geprüft, etwa im Zusammenspiel von Feuerstätte, Dunstabzugshaube und Lüftungsanlage in dichten Gebäuden. Diese Prüfung ist der Grund, warum der Zutritt zur Wohnung nötig ist.

Viele Betriebe sind zusätzlich als Energieberater tätig oder stellen Energieausweise aus. Für Vermieter ist der Schornsteinfeger außerdem ein Nachweislieferant: Protokolle und Bescheide gehören in die Unterlagen, weil sie bei Versicherungsfällen und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden. Die Kosten der Kehrung sind als Betriebskosten umlagefähig.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Kehrung von Schornstein und Ofen
  • Abgasmessung an Heizungsanlagen
  • Abnahme neuer Feuerstätten
  • Feuerstättenschau und Bescheinigung

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Für Schornsteinfeger gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Kosten und Angebote

Bei Schornsteinfeger wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Nachbarorte

Die Grenze von Landkreis Görlitz ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Görlitz sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.