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Schornsteinfeger in Göttingen

Kurz gesagt

Für Göttingen fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

Wer Kehrung, Feuerstättenschau, Messung in Göttingen beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Als Großstadt bietet Göttingen bei Schornsteinfeger eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.

Göttingen ist Teil des Landkreis Göttingen in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf 7 Postleitzahlen von 37073 bis 37085 kommen 130.521 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 2331 Einträge für Göttingen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rosdorf, rund 4.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Göttingen in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

In Göttingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.

Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.

Leistungen im Überblick

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Kehrung von Schornstein und Ofen
  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
  • Feuerstättenschau und Bescheinigung
  • Abnahme neuer Feuerstätten

Woran Sie Angebote messen

Achten Sie bei Schornsteinfeger darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Was das kostet

Bei Schornsteinfeger wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Im Umkreis

Göttingen liegt in Landkreis Göttingen. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.

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Häufige Fragen

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Begriffe dazu

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.