Apotheken in Gummersbach
In Gummersbach sind derzeit 12 Betriebe im Bereich Apotheken verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 12Einträge
- 51.845Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 51643 bis 51647Postleitzahlen
Ob es um Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Gummersbach zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Bei Apotheken sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Gummersbach liegt im Kreis Oberbergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 51.845 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 51643, 51645, 51647. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Gummersbach im üblichen Rahmen besetzt: rund 2,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 352 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bergneustadt, rund 5.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Gummersbach in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Welches Präparat Sie bekommen, entscheidet nicht allein das Rezept. Krankenkassen schließen Rabattverträge, und die Apotheke muss in der Regel das rabattierte, wirkstoffgleiche Mittel abgeben, sofern die Praxis den Austausch nicht ausgeschlossen hat. Bei Lieferengpässen gelten erweiterte Austauschregeln. Das erklärt, warum die Packung anders aussieht als beim letzten Mal.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Pflege- und Hilfsmittel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Rezepturen aus eigener Herstellung
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Fragen Sie bei Apotheken nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Kosten und Angebote
Bei Apotheken entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Rund um Gummersbach bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Wie lange kann ich ein Rezept einlösen?
Ein Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse einlösbar, danach wird es zum Privatrezept. Für Betäubungsmittelrezepte und einzelne Sonderformen gelten eigene, kürzere Fristen. Prüfen Sie deshalb das Ausstellungsdatum, bevor Sie ein Rezept längere Zeit liegen lassen.
Was tun bei einem Lieferengpass?
Die Apotheke prüft, ob ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers oder eine andere Packungsgröße verfügbar ist, dafür gelten erweiterte Austauschregeln. Möglich ist auch die Rücksprache mit der verordnenden Praxis über eine Alternative. Fragen Sie nach einer Vorbestellung, viele Mittel sind am Folgetag lieferbar.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Passende Erklärungen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
