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Apotheken in Nümbrecht

Kurz gesagt

Zu Apotheken in Nümbrecht liegen 2 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Ob es um Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Nümbrecht zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Bei Apotheken zählt in Nümbrecht die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Verwaltungstechnisch gehört Nümbrecht zum Kreis Oberbergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 17.700 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 51588. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Nümbrecht im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 53 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gummersbach, rund 14.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Nümbrecht in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Rezepturen aus eigener Herstellung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Botendienst nach Hause
  • Impfstoffe und Verbandmittel

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Apotheken ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Zur Preisfrage

Nachträge sind bei Apotheken der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Nümbrecht gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Nümbrecht

Was oft gefragt wird

Was bedeutet ein grünes Rezept?

Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.

Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?

Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.

Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Passende Erklärungen

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.