dvs - Datentechnik-, Vertriebs- und Service GmbH
Lieberkühnstraße 4, 38820 Halberstadt
Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für IT-Service und Computerhilfe in Halberstadt. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
IT-Service und Computerhilfe in Halberstadt: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Halberstadt hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für IT-Service und Computerhilfe lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Halberstadt liegt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 40.069 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 38820. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich IT-Service und Computerhilfe in Halberstadt eher dünn besetzt: rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 289 Einträge für Halberstadt über alle Branchen hinweg. Blankenburg liegt etwa 12.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Halberstadt.
Lieberkühnstraße 4, 38820 Halberstadt
Wer in Halberstadt im Bereich IT-Service und Computerhilfe arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Der größte Teil der Arbeit läuft heute per Fernwartung, vor Ort wird es erst bei Hardware, Verkabelung und Netzwerkaufbau. Abgerechnet wird nach Stundensatz mit Anfahrt, als Kontingent oder als monatliche Pauschale je Arbeitsplatz mit zugesagten Reaktionszeiten. Der Unterschied zwischen Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit ist dabei entscheidend, nur die erste wird meist zugesagt.
Im Netzwerk entscheidet die Infrastruktur über die gefühlte Geschwindigkeit: strukturierte Verkabelung statt Funkbrücken, ausgeleuchtetes WLAN mit mehreren Zugangspunkten, eine Firewall mit gepflegten Regeln und ein VPN für Zugriffe von außen. Wer Daten in die Cloud legt, macht den Internetanschluss zum Betriebsrisiko und braucht einen Ersatzweg sowie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die Technik.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Der Vergleich bei IT-Service und Computerhilfe gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Kostenangaben zu IT-Service und Computerhilfe schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Wer in Halberstadt vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Harz einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Mit mehreren Kopien auf verschiedenen Medien, davon eine außer Haus oder offline, damit Verschlüsselungstrojaner nicht alles erreichen. Entscheidend ist der regelmäßige Rückspieltest, denn ein Backup, das noch nie zurückgespielt wurde, ist ungeprüft. Lassen Sie den Testlauf im Wartungsvertrag als feste Leistung vereinbaren.
Sie verlagert die Risiken. Rechenzentren bieten mehr Ausfallsicherheit und laufende Wartung, dafür hängen Sie am Internetanschluss und geben Daten an einen Anbieter, mit dem ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist. Ein eigener Server bleibt im Haus, braucht aber Pflege, Sicherung und eine Notstromversorgung.
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.