Gebäudereinigung in Haßloch
Kein Eintrag zu Gebäudereinigung in Haßloch bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 20.450Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67454Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Gebäudereinigung in Haßloch. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Haßloch ist eine Mittelstadt mit rund 20.450 Einwohnern. Bei Gebäudereinigung ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Haßloch ist Teil des Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 20.450 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 67454. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 182 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ludwigshafen am Rhein, rund 18.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Haßloch in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Haßloch ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Müller Gebäudereinigung GmbH Neustadt an der Weinstraße, rund 7.4 km
- Mars Dienstleistungen GmbH Schifferstadt, rund 8.7 km
- Kost Gebäudereinigung Ludwigshafen am Rhein, rund 12.9 km
- Mincho Marinov Gebäudereinigung Ludwigshafen am Rhein, rund 18.7 km
- Gebäudereinigung Mannheim, rund 21.5 km
- C.A. Facility Management GmbH Mannheim, rund 21.7 km
- Knab Dienstleistungen UG St. Leon-Rot, rund 27.7 km
- Perle Teppichwäscherei Linkenheim-Hochstetten, rund 27.7 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Gebäudereinigung wird meist als Dauerleistung vergeben, nicht als Einzelauftrag. Grundlage ist ein Leistungsverzeichnis mit Raumgruppen, Tätigkeiten und Intervallen, etwa täglich, wöchentlich oder monatlich. Genau dort entstehen die Preisunterschiede: Zwei Angebote mit gleicher Monatssumme können unterschiedliche Frequenzen enthalten. Ohne Leistungsverzeichnis ist ein Vergleich unmöglich und eine Reklamation kaum zu begründen.
Neben der Unterhaltsreinigung gibt es klar abgegrenzte Einzelaufträge: Glas- und Rahmenreinigung, Bauschlussreinigung nach den Handwerkern, Teppich- und Polsterreinigung sowie den Winterdienst. Der Winterdienst ist ein eigener Vertrag mit Räum- und Streuzeiten, die sich aus der kommunalen Satzung ergeben. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, auch wenn sie übertragen wurde.
Typische Leistungen
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Grundreinigung und Bodenpflege
- Bauendreinigung
- Sonderreinigung nach Wasserschaden
- Unterhaltsreinigung für Büro und Praxis
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Gebäudereinigung gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Gebäudereinigung lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Haßloch gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
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Häufige Fragen
Wer ist beim Winterdienst verantwortlich?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer und kann vertraglich auf einen Dienstleister oder auf Mieter übertragen werden. Räum- und Streuzeiten stehen in der kommunalen Satzung. Übertragen heißt nicht befreit: Der Eigentümer muss die Erfüllung überwachen, deshalb gehören Einsatzprotokolle in den Vertrag.
Was gehört in einen Reinigungsvertrag?
Ein Leistungsverzeichnis je Raumgruppe mit Tätigkeit und Intervall, die Angabe, wer Verbrauchsmaterial stellt, Ansprechpartner und Vertretungsregelung, Kündigungsfrist und eine Regelung für Reklamationen mit Nachbesserungsfrist. Je genauer die Frequenzen festgehalten sind, desto eindeutiger ist später, ob eine Leistung erbracht wurde.
Wie oft sollten Fenster gereinigt werden?
Das ergibt sich aus Nutzung und Lage und nicht aus einer Vorschrift. In Büros ist ein mehrmaliger Turnus im Jahr üblich, an stark befahrenen Straßen häufiger. Preisbestimmend sind Zahl und Größe der Elemente, die Zugänglichkeit und ob Rahmen und Jalousien mitgereinigt werden.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
