Schornsteinfeger in Homburg
Kein Eintrag zu Schornsteinfeger in Homburg bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
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- 42.498Einwohner
- SaarlandBundesland
- 66424Postleitzahl
Schornsteinfeger in Homburg: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Homburg ist eine Mittelstadt mit rund 42.498 Einwohnern. Bei Schornsteinfeger ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Homburg zum Landkreis Saarpfalz-Kreis (Saarland). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 42.498 Einwohner und die Postleitzahl 66424. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 50 Einträge. Mit 11.2 Kilometern Entfernung ist Neunkirchen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Homburg praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Homburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Marcus Petry St. Ingbert, rund 16.1 km
Betriebe aus Homburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Viele Betriebe sind zusätzlich als Energieberater tätig oder stellen Energieausweise aus. Für Vermieter ist der Schornsteinfeger außerdem ein Nachweislieferant: Protokolle und Bescheide gehören in die Unterlagen, weil sie bei Versicherungsfällen und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden. Die Kosten der Kehrung sind als Betriebskosten umlagefähig.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Abnahme neuer Feuerstätten
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Schornsteinfeger ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Zur Preisfrage
Was Schornsteinfeger kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Homburg ist die Verwaltung in Landkreis Saarpfalz-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.