Schornsteinfeger in Königsbach-Stein
Für Königsbach-Stein ist im Bereich Schornsteinfeger noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 10.258Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 75203Postleitzahl
Diese Übersicht für Königsbach-Stein richtet sich an alle, die Kehrung, Feuerstättenschau, Messung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Königsbach-Stein läuft bei Schornsteinfeger vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Königsbach-Stein liegt im Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 10.258 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 75203. Insgesamt führt das Verzeichnis 113 Einträge für Königsbach-Stein über alle Branchen hinweg. Mit 11.1 Kilometern Entfernung ist Pforzheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Königsbach-Stein praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Königsbach-Stein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Energieberatung & Schornsteinfeger M. Jung Stutensee, rund 15.6 km
- Schornsteinfeger Schulz Kornwestheim, rund 42.4 km
- Robin Geschwill Ketsch, rund 44.9 km
- Achim Reister Ketsch, rund 45.1 km
Wer in Königsbach-Stein im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Prüfung von Lüftungsanlagen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Schornsteinfeger von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Was den Preis bestimmt
Wer bei Schornsteinfeger nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Königsbach-Stein teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Enzkreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was gilt für alte Kaminöfen?
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen setzt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Geräte, die diese nicht einhalten, mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Ob Ihr Gerät betroffen ist, ergibt sich aus Typenschild und Messung, das klärt der Schornsteinfeger.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.