Zum Inhalt springen

Friseure in Limburgerhof

Kurz gesagt

11 Betriebe aus dem Bereich Friseure sind für Limburgerhof gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

In Limburgerhof gehört Friseure zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Friseure oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Limburgerhof liegt im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 67117 kommen 11.781 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Friseure in Limburgerhof überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 9,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 245 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mannheim, rund 8.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Limburgerhof in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Wer in Limburgerhof im Bereich Friseure arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Im Preis für einen Schnitt steckt nicht überall dasselbe: Waschen, Kopfmassage, Föhnen und Styling stehen mal im Paket und mal als Einzelposten auf der Liste. Ein Trockenhaarschnitt ist günstiger, weil Zeit und Wasser entfallen. Für Hochsteckfrisuren zur Hochzeit ist ein Probetermin üblich, bei dem Haltbarkeit, Kopfschmuck und Schleier gemeinsam geprobt werden.

Lockiges und stark texturiertes Haar verlangt andere Techniken als glattes: Es wird häufig trocken geschnitten, weil sich die Sprungkraft erst dann zeigt, und Flechtfrisuren, Weaves oder Relaxer sind ein eigenes Handwerk. Nicht jeder Salon arbeitet damit. Termine dauern länger und werden oft nach Zeit und nicht nach Schnittpreis berechnet.

Leistungen im Überblick

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Damen- und Herrenschnitte
  • Haarpflege und Kopfhautbehandlung
  • Barbier und Bartpflege
  • Hochsteckfrisuren für Anlässe

Vor der Beauftragung klären

Bei Friseure ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Was das kostet

Bei Friseure wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Limburgerhof gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Limburgerhof

Häufige Fragen

Kann jeder Salon meine gefärbten Haare wieder aufhellen?

Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?

Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Hintergrund und Begriffe

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.