Friseure in Schifferstadt
Für den Bereich Friseure führt diese Seite 15 Betriebe in Schifferstadt, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 15Einträge
- 20.682Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67105Postleitzahl
Wer in Schifferstadt einen Betrieb aus dem Bereich Friseure sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Termin, Schnitt, Farbe, Herrenfriseur. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Schifferstadt hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Friseure lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Schifferstadt zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 20.682 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 67105. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Friseure in Schifferstadt überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 7,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 264 Einträge. Mannheim liegt etwa 12.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Schifferstadt.
Verzeichnete Betriebe
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Lockiges und stark texturiertes Haar verlangt andere Techniken als glattes: Es wird häufig trocken geschnitten, weil sich die Sprungkraft erst dann zeigt, und Flechtfrisuren, Weaves oder Relaxer sind ein eigenes Handwerk. Nicht jeder Salon arbeitet damit. Termine dauern länger und werden oft nach Zeit und nicht nach Schnittpreis berechnet.
Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Dauerwelle und Glättung
- Haarpflege und Kopfhautbehandlung
- Farbe, Strähnen und Balayage
- Barbier und Bartpflege
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Friseure darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Friseure der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Nachbarorte
Rund um Schifferstadt bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
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Häufige Fragen
Was kostet mehr, Schnitt oder Farbe?
In aller Regel die Farbe, weil Einwirkzeit, Materialverbrauch und Nachbehandlung dazukommen. Preislisten trennen deshalb Ansatzfarbe, Längenausgleich, Strähnen und Tönung. Lassen Sie sich vor dem Anrühren sagen, welche Posten zusammenkommen, denn nach dem Auftragen lässt sich der Umfang nicht mehr reduzieren.
Ist Trinkgeld im Preis enthalten?
Nein, die ausgezeichneten Preise sind Endpreise für die Leistung, Trinkgeld bleibt freiwillig. Üblich ist ein kleiner Aufschlag, gern direkt an die Person, die gearbeitet hat. Bei Kartenzahlung lohnt die Nachfrage, ob der Aufschlag dort ankommt, in manchen Salons läuft er über die Kasse.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Begriffe dazu
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.