Immobilienmakler in Marburg
3 Betriebe aus dem Bereich Immobilienmakler sind für Marburg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 3Einträge
- 78.203Einwohner
- HessenBundesland
- 4 PLZPostleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Immobilienmakler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Marburg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Marburg hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Immobilienmakler lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Marburg zum Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf 4 Postleitzahlen von 35037 bis 35043 kommen 78.203 Einwohner. Das ergibt etwa 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Immobilienmakler ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 782 Einträge für Marburg über alle Branchen hinweg. Gießen liegt etwa 26.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Marburg.
Die Einträge im Überblick
Wer in Marburg im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Bei der Vermietung gelten eigene Regeln: Von Interessenten dürfen nur Angaben verlangt werden, die für das Mietverhältnis erheblich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft, nicht dagegen Fragen zu Familienplanung oder Religion. In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Miete, und der Vermieter muss über Ausnahmen informieren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Begleitung bis zum Notartermin
- Exposé und Besichtigungen
- Marktwerteinschätzung
- Vermietung und Mietersuche
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Immobilienmakler darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Immobilienmakler lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Marburg gehört zu Landkreis Marburg-Biedenkopf. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Mehr aus diesem Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wie entsteht der Angebotspreis?
Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.