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Physiotherapie in München

Kurz gesagt

126 Einträge zu Physiotherapie sind für München hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Ob es um Rezept, Krankengymnastik, Rücken, Reha geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für München zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Großstadtlogik bei Physiotherapie: Viele Betriebe nehmen Aufträge unterhalb einer gewissen Größe gar nicht mehr an, weil die Fahrzeit im dichten Verkehr teurer ist als die Arbeit selbst.

München ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 1.510.378 Einwohner und die Postleitzahl 85540. Das ergibt etwa 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Physiotherapie ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 11572 Einträge für München über alle Branchen hinweg. Unterföhring liegt etwa 8.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie München.

Diese Betriebe sind erfasst

Einträge 1 bis 60 von 126, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 3 · 126 Einträge insgesamt

Wer in München im Bereich Physiotherapie arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Physiotherapie läuft überwiegend auf Verordnung. Die Heilmittelverordnung nennt Diagnosegruppe, Behandlungsanzahl und Frequenz, danach rechnet die Praxis mit der Krankenkasse ab. Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung als gesetzliche Zuzahlung. Termine sind in vielen Regionen knapp, weil die Behandlungszeit je Einheit vorgegeben und die Kapazität begrenzt ist.

Bestimmte Leistungen setzen eine Ausstattung voraus, die eigens zugelassen sein muss, etwa Gerätetraining oder Anwendungen mit Wärme, Kälte und Elektrotherapie. Praxen brauchen dafür geeignete Räume und Nachweise, weshalb nicht jede Praxis jede verordnete Leistung erbringt. Prüfen Sie vor der Terminvergabe, ob die auf der Verordnung genannte Leistung dort angeboten wird.

Was üblicherweise angeboten wird

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Hausbesuche bei eingeschränkter Mobilität
  • Behandlung nach Operationen
  • Gerätegestützte Krankengymnastik
  • Krankengymnastik auf Rezept

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Wer bei Physiotherapie ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen

Kosten und Angebote

Bei Physiotherapie entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für München gilt das Landesrecht von Bayern.

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Häufige Fragen

Wie schnell muss die Behandlung beginnen?

Auf der Verordnung steht, innerhalb welcher Frist die erste Behandlung erfolgen muss, sonst verfällt sie. Suchen Sie deshalb zeitnah einen Termin und lassen Sie sich bei langen Wartezeiten auf mehrere Listen setzen. Eine verfallene Verordnung muss die Arztpraxis neu ausstellen.

Bekomme ich einen Hausbesuch?

Nur wenn er ärztlich verordnet ist, dafür gibt es auf der Verordnung ein eigenes Feld. Die Praxis rechnet den Hausbesuch zusätzlich ab, dafür fällt eine weitere Zuzahlung an. Ohne diese Anordnung kann eine Praxis den Besuch nur als Selbstzahlerleistung anbieten.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.