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Schornsteinfeger in Obersulm

Kurz gesagt

Für Obersulm ist im Bereich Schornsteinfeger noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.

Diese Übersicht für Obersulm richtet sich an alle, die Kehrung, Feuerstättenschau, Messung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Schornsteinfeger oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Verwaltungstechnisch gehört Obersulm zum Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 74182 kommen 13.876 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 107 Einträge für Obersulm über alle Branchen hinweg. Heilbronn liegt etwa 11.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Obersulm.

Wer ist gelistet?

In Obersulm ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Betriebe aus Obersulm können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.

Viele Betriebe sind zusätzlich als Energieberater tätig oder stellen Energieausweise aus. Für Vermieter ist der Schornsteinfeger außerdem ein Nachweislieferant: Protokolle und Bescheide gehören in die Unterlagen, weil sie bei Versicherungsfällen und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden. Die Kosten der Kehrung sind als Betriebskosten umlagefähig.

Leistungen im Überblick

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Feuerstättenschau und Bescheinigung
  • Abnahme neuer Feuerstätten
  • Prüfung von Lüftungsanlagen
  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff

Woran Sie Angebote messen

Achten Sie bei Schornsteinfeger darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was den Preis bestimmt

Wer bei Schornsteinfeger nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Im Umkreis

Obersulm liegt in Landkreis Heilbronn. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.

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Fragen und Antworten

Wie kommen die Gebühren zustande?

Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.

Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?

Ja, vor der Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob Feuerstätte, Abgasanlage und Verbrennungsluftversorgung zusammenpassen. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden. Klären Sie die Eignung des Schornsteins am besten schon vor dem Kauf des Geräts, das erspart Fehlkäufe.

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?

Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.

Hintergrund und Begriffe

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.