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Pflegedienste in Regensburg

Kurz gesagt

Für Regensburg fehlt zu Pflegedienste bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

Einen Pflegedienst in Regensburg zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

In Regensburg lohnt bei Pflegedienste der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.

Regensburg gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Auf 6 Postleitzahlen von 93047 bis 93057 kommen 151.517 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1830 Einträge für Regensburg über alle Branchen hinweg. Lappersdorf liegt etwa 4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Regensburg.

Wer ist gelistet?

In Regensburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Neben der Pflege selbst gibt es weitere Ansprüche: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich bis zu einem festen Betrag übernommen, und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen barrierefreien Umbau gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Beides beantragen Sie bei der Pflegekasse, sinnvollerweise bevor Arbeiten beauftragt oder Produkte gekauft werden.

Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen finanziert: Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse nach Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen an den Dienst, alternativ gibt es Pflegegeld an die pflegebedürftige Person oder eine Kombination aus beidem. Diese Aufteilung bestimmt, was ein Dienst abrechnen kann.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Begleitung zu Arztterminen
  • Beratungseinsatz nach Pflegegesetz
  • Behandlungspflege auf Verordnung
  • Grundpflege und Körperpflege

Woran Sie Angebote messen

Bei Pflegedienste ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Wie abgerechnet wird

Preise im Bereich Pflegedienste lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Regensburg gilt das Landesrecht von Bayern.

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Fragen und Antworten

Wie wechsle ich den Pflegedienst?

Über die im Pflegevertrag genannte Kündigungsfrist, die für Pflegebedürftige in der Regel kurz ist. Suchen Sie den neuen Dienst vor der Kündigung, damit die Versorgung nahtlos weiterläuft, und informieren Sie die Pflegekasse. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und sind an keinen Anbieter gebunden.

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Leistungen wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe laufen als häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung, die vorab genehmigt wird. Grundpflege und Hauswirtschaft laufen dagegen über die Pflegekasse. Fehlt Verordnung oder Genehmigung, stellt der Dienst die Leistung privat in Rechnung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Hintergrund und Begriffe

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.