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Schornsteinfeger in Roth (Rhein-Lahn-Kreis)

Kurz gesagt

Für Schornsteinfeger gibt es in Roth (Rhein-Lahn-Kreis) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Bei Schornsteinfeger in Roth (Rhein-Lahn-Kreis) scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.

Mit rund 201 Einwohnern hat Roth (Rhein-Lahn-Kreis) bei Schornsteinfeger selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.

Roth (Rhein-Lahn-Kreis) liegt im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 201 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 56368. Insgesamt führt das Verzeichnis 2 Einträge für Roth (Rhein-Lahn-Kreis) über alle Branchen hinweg. Mit 23.2 Kilometern Entfernung ist Koblenz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Roth (Rhein-Lahn-Kreis) praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

In Roth (Rhein-Lahn-Kreis) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Wer in Roth (Rhein-Lahn-Kreis) im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.

Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.

Das gehört zum Leistungsbild

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Abgasmessung an Heizungsanlagen
  • Feuerstättenschau und Bescheinigung
  • Kehrung von Schornstein und Ofen
  • Abnahme neuer Feuerstätten

Vor der Beauftragung klären

Bei Schornsteinfeger lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Kosten und Angebote

Bei Schornsteinfeger wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Roth (Rhein-Lahn-Kreis) gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Roth (Rhein-Lahn-Kreis)

Nachgefragt

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.

Was gilt für alte Kaminöfen?

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen setzt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Geräte, die diese nicht einhalten, mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Ob Ihr Gerät betroffen ist, ergibt sich aus Typenschild und Messung, das klärt der Schornsteinfeger.

Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?

Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Passende Erklärungen

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.