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Immobilienmakler in Schifferstadt

Kurz gesagt

In Schifferstadt sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Immobilienmakler verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Bei Immobilienmakler in Schifferstadt scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.

Der Auftragsbestand bei Immobilienmakler schwankt in Schifferstadt stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.

Verwaltungstechnisch gehört Schifferstadt zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 20.682 Einwohner und die Postleitzahl 67105. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Immobilienmakler ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Schifferstadt 264 Einträge erfasst. Mit 12.9 Kilometern Entfernung ist Mannheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Schifferstadt praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

Betriebe aus Schifferstadt können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Vermietung und Mietersuche
  • Exposé und Besichtigungen
  • Unterlagenbeschaffung beim Amt
  • Verkauf von Haus und Wohnung

Angebote richtig vergleichen

Vergleichen Sie bei Immobilienmakler nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Kosten und Angebote

Bei Immobilienmakler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Nachbarorte

In Rheinland-Pfalz sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Schifferstadt ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Nachgefragt

Wie entsteht der Angebotspreis?

Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.

Muss ich Mängel offenlegen?

Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Hintergrund und Begriffe

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.