Architekten und Planungsbüros in Schwalbach am Taunus
Zu Architekten und Planungsbüros liegt für Schwalbach am Taunus bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 15.566Einwohner
- HessenBundesland
- 65824Postleitzahl
Einen Architekturbüro in Schwalbach am Taunus zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Kleinere Städte haben bei Architekten und Planungsbüros selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Schwalbach am Taunus ist Teil des Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 15.566 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 65824. Über alle Branchen zusammen sind für Schwalbach am Taunus 85 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Oberursel, rund 6.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schwalbach am Taunus in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schwalbach am Taunus ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Atelier Schwarz Kronberg im Taunus, rund 3.6 km
- Architekt Jens Amsel Oberursel (Taunus), rund 6.1 km
- Klosa + Haibach GmbH Architekten und Ingenieure Oberursel (Taunus), rund 6.6 km
- GHP Architekten Oberursel (Taunus), rund 7.3 km
- JÜSCHKE INNEN | ARCHITEKTUR Frankfurt am Main, rund 8.6 km
- Patrick Martin Georg Hartmann Architekt Dipl.-Ing (FH) Frankfurt am Main, rund 8.8 km
- Architekten Frankfurt am Main, rund 9 km
- Architekt Gregor Trenk Hofheim am Taunus, rund 9.3 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Die Leistung ist in neun Leistungsphasen gegliedert, von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zu Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation. Man kann einzelne Phasen beauftragen, etwa nur bis zum Bauantrag, muss dann aber die Bauüberwachung anders lösen. Kosten werden nach der einschlägigen Norm in Stufen ermittelt, von der groben Schätzung bis zur Feststellung nach Abschluss.
Für Planungsfehler haftet das Büro, dafür ist über die Kammer eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben, und die Verjährung läuft ab der Abnahme der Leistung. Die Bauüberwachung ist deshalb keine Formsache, sondern der Zeitraum, in dem Abweichungen noch günstig zu korrigieren sind. Ob Handwerkerverträge nach Werkvertragsrecht oder nach der Vergabeordnung geschlossen werden, verändert Fristen und Abnahmeregeln.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Energieberatung und Förderanträge
- Bauleitung und Abnahme
- Bauantrag bei der Baubehörde
- Sanierungsplanung im Bestand
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Architekten und Planungsbüros ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was das kostet
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Architekten und Planungsbüros. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Schwalbach am Taunus einhalten kann.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Schwalbach am Taunus gilt das Landesrecht von Hessen.
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Was oft gefragt wird
Was kostet die Planung ungefähr?
Das Honorar ist frei verhandelbar, gerechnet wird meist über die anrechenbaren Baukosten, über einen Stundensatz oder als Pauschale je Leistungsphase. Die Tafeln der Honorarordnung dienen als Orientierung. Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn beide dieselben Leistungsphasen und denselben Leistungsumfang beschreiben.
Brauche ich für einen Anbau einen Architekten?
Für den Bauantrag ja, denn einreichen dürfen ihn nur bauvorlageberechtigte Personen, dazu zählen eingetragene Architekten und bestimmte Ingenieure. Ist das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, entfällt der Antrag. Die Regeln zu Abstandsflächen, Statik und Brandschutz gelten dann trotzdem unverändert.
Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?
Nein, die Beauftragung ist teilbar. Häufig wird zunächst bis zur Genehmigungsplanung beauftragt und danach über die Ausführung entschieden. Bedenken Sie dabei, dass ohne Bauüberwachung niemand die Ausführung mit der Planung abgleicht und Mängel erst bei der Abnahme auffallen, wenn es teuer wird.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.