Architekten und Planungsbüros in Steinbach (Taunus)
Noch kein Architekturbüro für Steinbach (Taunus) im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
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- 10.869Einwohner
- HessenBundesland
- 60439 bis 65760Postleitzahlen
Architekten und Planungsbüros in Steinbach (Taunus): Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Steinbach (Taunus) versorgt sich bei Architekten und Planungsbüros typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Steinbach (Taunus) liegt im Landkreis Hochtaunuskreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.869 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 60439, 61449, 65760. Über alle Branchen zusammen sind für Steinbach (Taunus) 227 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Frankfurt am Main, rund 10 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Steinbach (Taunus) in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Steinbach (Taunus) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Architekt Jens Amsel Oberursel (Taunus), rund 3.8 km
- Klosa + Haibach GmbH Architekten und Ingenieure Oberursel (Taunus), rund 4 km
- Atelier Schwarz Kronberg im Taunus, rund 4.3 km
- GHP Architekten Oberursel (Taunus), rund 5.8 km
- Patrick Martin Georg Hartmann Architekt Dipl.-Ing (FH) Frankfurt am Main, rund 6.5 km
- JÜSCHKE INNEN | ARCHITEKTUR Frankfurt am Main, rund 7 km
- Architekten Frankfurt am Main, rund 7.2 km
- Immobilien-Sachverständigenbüro Christian Angersbach Bad Homburg v.d. Höhe, rund 7.3 km
Wer in Steinbach (Taunus) im Bereich Architekten und Planungsbüros arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Für Planungsfehler haftet das Büro, dafür ist über die Kammer eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben, und die Verjährung läuft ab der Abnahme der Leistung. Die Bauüberwachung ist deshalb keine Formsache, sondern der Zeitraum, in dem Abweichungen noch günstig zu korrigieren sind. Ob Handwerkerverträge nach Werkvertragsrecht oder nach der Vergabeordnung geschlossen werden, verändert Fristen und Abnahmeregeln.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt, führen darf sie nur, wer in die Architektenliste der Länderkammer eingetragen ist. Daran hängt auch die Bauvorlageberechtigung, also das Recht, einen Bauantrag einzureichen. Das Honorar ist seit der Neufassung der Honorarordnung frei vereinbar, die Tafelwerte dienen nur noch als Orientierung. Eine Vereinbarung in Textform vor Leistungsbeginn ist deshalb umso wichtiger.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Architekten und Planungsbüros typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Entwurf und Genehmigungsplanung
- Bauleitung und Abnahme
- Sanierungsplanung im Bestand
- Bauantrag bei der Baubehörde
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Architekten und Planungsbüros darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was das kostet
Bei Architekten und Planungsbüros wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Steinbach (Taunus) teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Hochtaunuskreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
- Architekturbüro Eschborn
- Architekturbüro Schwalbach am Taunus
- Architekturbüro Oberursel
- Architekturbüro Kronberg im Taunus
- Architekturbüro Bad Soden am Taunus
- Architekturbüro Bad Homburg vor der Höhe
- Architekturbüro Königstein im Taunus
- Architekturbüro Kelkheim
- Architekturbüro Frankfurt am Main
- Architekturbüro Friedrichsdorf
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Häufige Fragen
Was kostet die Planung ungefähr?
Das Honorar ist frei verhandelbar, gerechnet wird meist über die anrechenbaren Baukosten, über einen Stundensatz oder als Pauschale je Leistungsphase. Die Tafeln der Honorarordnung dienen als Orientierung. Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn beide dieselben Leistungsphasen und denselben Leistungsumfang beschreiben.
Brauche ich für einen Anbau einen Architekten?
Für den Bauantrag ja, denn einreichen dürfen ihn nur bauvorlageberechtigte Personen, dazu zählen eingetragene Architekten und bestimmte Ingenieure. Ist das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, entfällt der Antrag. Die Regeln zu Abstandsflächen, Statik und Brandschutz gelten dann trotzdem unverändert.
Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?
Nein, die Beauftragung ist teilbar. Häufig wird zunächst bis zur Genehmigungsplanung beauftragt und danach über die Ausführung entschieden. Bedenken Sie dabei, dass ohne Bauüberwachung niemand die Ausführung mit der Planung abgleicht und Mängel erst bei der Abnahme auffallen, wenn es teuer wird.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.