Schornsteinfeger in Schwandorf
Noch kein Schornsteinfeger für Schwandorf im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 30.239Einwohner
- BayernBundesland
- 92421Postleitzahl
Für Schwandorf listet diese Seite Betriebe im Bereich Schornsteinfeger. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Bei Schornsteinfeger sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Schwandorf liegt im Landkreis Schwandorf in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 30.239 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 92421. Über alle Branchen zusammen sind für Schwandorf 190 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Regensburg, rund 34.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schwandorf in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schwandorf ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Josef Heindl Schornsteinfegermeister Burglengenfeld, rund 13.3 km
- Kaminkehrer Michael Nutischer Sulzbach-Rosenberg, rund 31.7 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Schwandorf im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Schornsteinfeger ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was den Preis bestimmt
Kostenangaben zu Schornsteinfeger schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Schwandorf reicht bis in Landkreis Schwandorf hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.