Steuerberater in Stein
Für Stein fehlt zu Steuerberater bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 14.851Einwohner
- BayernBundesland
- 90547Postleitzahl
Diese Übersicht für Stein richtet sich an alle, die Steuererklärung, Buchhaltung, Gründung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Stein läuft bei Steuerberater vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Stein ist Teil des Landkreis Fürth in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 14.851 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 90547. Über alle Branchen zusammen sind für Stein 230 Einträge erfasst. Mit 5.9 Kilometern Entfernung ist Nürnberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Stein praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Stein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Girmscheid & Partner Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg, rund 5.2 km
- Lohnsteuerverein Nürnberg Nürnberg, rund 5.5 km
- Trampert Nürnberg, rund 5.6 km
- Geffers Ruhl und Partner PartG mbB Nürnberg, rund 6.1 km
- Dünkel & Partner mbB Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg, rund 6.1 km
- PKF Sozietät Dr. Fischer Nürnberg, rund 6.2 km
- Hessel und Kollegen Nürnberg, rund 6.7 km
- Brehm + Seltsam Nürnberg, rund 6.9 km
Sie betreiben in Stein einen Betrieb im Bereich Steuerberater und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung, die Tabellen knüpfen je nach Leistung an Gegenstandswerte, an den Jahresumsatz oder an die Bilanzsumme an, innerhalb eines Rahmens. Für einzelne Tätigkeiten gilt eine Zeitgebühr. Pauschalvergütungen für laufend wiederkehrende Arbeiten sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden und dürfen keine einmaligen Leistungen wie den Jahresabschluss unbenannt einschließen.
Auch Privatleute treffen auf Fristen: Erbschaften und Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen, die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und gelten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erneut. Geerbte Immobilien werden nach gesetzlichen Verfahren bewertet. Eine Selbstanzeige bei nicht erklärten Einkünften wirkt nur unter engen Voraussetzungen und muss vollständig sein.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Buchhaltung und Lohnabrechnung
- Digitale Belegübergabe
- Betriebsprüfung und Einspruch
- Jahresabschluss und Bilanz
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Steuerberater darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was das kostet
Nachträge sind bei Steuerberater der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Nachbarorte
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Stein ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Kann ich das Honorar verhandeln?
Innerhalb des Rahmens der Vergütungsverordnung ja, und für laufende Arbeiten lässt sich eine schriftliche Pauschale vereinbaren. Unterhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Vereinbarung nur in engen Grenzen zulässig. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn beide denselben Leistungsumfang beschreiben, also Buchführung, Abschluss und Erklärungen getrennt ausweisen.
Was ist bei einer Betriebsprüfung zu beachten?
Die Prüfung wird mit Zeitraum und Umfang angeordnet, danach führt der Berater den Kontakt und begleitet die Auswertung. Stellen Sie die angeforderten Daten vollständig bereit, denn eine Verweigerung führt zu Schätzungen. Über die Feststellungen wird in einer Schlussbesprechung gesprochen, dort lässt sich vieles noch klären.
Was mache ich selbst, was der Berater?
Üblich ist eine Aufteilung: Sie erfassen laufende Belege und Kassenvorgänge, die Kanzlei kontiert, bucht und erstellt Auswertungen und Abschlüsse. Je sauberer Ihre Vorarbeit, desto niedriger der Aufwand. Legen Sie die Schnittstelle im Mandatsvertrag fest, sonst entstehen doppelte Arbeiten und Streit über Nacherfassungen.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Hintergrund und Begriffe
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.