Schornsteinfeger in Warendorf
Für Warendorf fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 37.847Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 48231Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Schornsteinfeger in Warendorf. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Warendorf ist eine Mittelstadt mit rund 37.847 Einwohnern. Bei Schornsteinfeger ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Warendorf zum Kreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 48231 kommen 37.847 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 189 Einträge. Ahlen liegt etwa 22.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Warendorf.
Betriebe im Verzeichnis
In Warendorf ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schornsteinfegermeisterbetrieb Dirk Schmidt Anröchte, rund 50 km
- Knape Holzwickede, rund 53.6 km
- Schnier Jochen Schornsteinfegermeister Hüllhorst, rund 59.7 km
- Knofe Werner Bezirksschornsteinfeger Bad Oeynhausen, rund 62.4 km
Sie betreiben in Warendorf einen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Neben Kehren und Messen prüft der Schornsteinfeger Abgaswege und nimmt neue Feuerstätten ab, ohne diese Abnahme darf ein Ofen nicht in Betrieb gehen. Für Kaminöfen gelten nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, ältere Geräte mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Schornsteinfeger typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Prüfung von Lüftungsanlagen
Vor der Beauftragung klären
Bei Schornsteinfeger ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Was den Preis bestimmt
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Schornsteinfeger. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Warendorf einhalten kann.
Auch im Umland
Warendorf gehört zu Kreis Warendorf. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Die wiederkehrenden Fragen
Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?
Ja, vor der Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob Feuerstätte, Abgasanlage und Verbrennungsluftversorgung zusammenpassen. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden. Klären Sie die Eignung des Schornsteins am besten schon vor dem Kauf des Geräts, das erspart Fehlkäufe.
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.