Immobilienmakler in Weil der Stadt
1 Einträge zu Immobilienmakler sind für Weil der Stadt hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 19.340Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71263Postleitzahl
Diese Übersicht für Weil der Stadt richtet sich an alle, die Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Immobilienmakler oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Weil der Stadt liegt im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 19.340 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 71263. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Immobilienmakler ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Weil der Stadt 246 Einträge erfasst. Mit 10.1 Kilometern Entfernung ist Sindelfingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Weil der Stadt praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
Sie betreiben in Weil der Stadt einen Betrieb im Bereich Immobilienmakler und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Bei der Vermietung gelten eigene Regeln: Von Interessenten dürfen nur Angaben verlangt werden, die für das Mietverhältnis erheblich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft, nicht dagegen Fragen zu Familienplanung oder Religion. In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Miete, und der Vermieter muss über Ausnahmen informieren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Exposé und Besichtigungen
- Verkauf von Haus und Wohnung
- Begleitung bis zum Notartermin
Angebote richtig vergleichen
Bei Immobilienmakler ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Kosten und Angebote
Nachträge sind bei Immobilienmakler der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Weil der Stadt gehört zu Landkreis Böblingen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Was oft gefragt wird
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
