Schornsteinfeger in Wiehl
Für Schornsteinfeger gibt es in Wiehl noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
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- 25.356Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 51674Postleitzahl
Für Wiehl listet diese Seite Betriebe im Bereich Schornsteinfeger. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Der Auftragsbestand bei Schornsteinfeger schwankt in Wiehl stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Verwaltungstechnisch gehört Wiehl zum Kreis Oberbergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 25.356 Einwohner und die Postleitzahl 51674. Über alle Branchen zusammen sind für Wiehl 116 Einträge erfasst. Gummersbach liegt etwa 9.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Wiehl.
Die Einträge im Überblick
In Wiehl ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Torsten Bohl Siegburg, rund 27.9 km
- Guido Holtappels Köln, rund 32.1 km
- Philipp Ritters Köln, rund 41 km
- Schornsteintechnik & KAMINGALERIE Finselberger Rheinbach, rund 53.3 km
- Uwe Bödeker Witten, rund 55.9 km
- Der Schornsteinfeger Dormagen, rund 56.3 km
- Guido Lützen Schornsteinfegermeister Euskirchen, rund 60.1 km
- Schornsteinfegermeister Manfred Schöpfer Euskirchen, rund 60.3 km
Wer in Wiehl im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Typische Leistungen
Was Betriebe im Bereich Schornsteinfeger typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
Angebote richtig vergleichen
Für Schornsteinfeger gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Zur Preisfrage
Bei Schornsteinfeger trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Betriebe in der Nähe
Wiehl gehört zu Kreis Oberbergischer Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Was gilt für alte Kaminöfen?
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen setzt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Geräte, die diese nicht einhalten, mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Ob Ihr Gerät betroffen ist, ergibt sich aus Typenschild und Messung, das klärt der Schornsteinfeger.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.