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Was kostet eine Entrümpelung? Preise, Ablauf und Steuervorteil

27. Oktober 2026 · Redaktion

Leergeräumtes Wohnzimmer mit abgedecktem Sofa und gestapelten Kartons während einer Entrümpelung

Eine Entrümpelung kostet in Deutschland meist 20 bis 45 Euro je Quadratmeter. Für eine 75-Quadratmeter-Wohnung liegen die Angebote damit zwischen 1.500 und 3.000 Euro, für ein Einfamilienhaus mit Keller und Garage zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Wer die Arbeitsstunden in der Rechnung getrennt ausweisen lässt und überweist, holt über § 35a EStG bis zu 4.000 Euro über die Steuer zurück. Dieser Beitrag zeigt, woraus sich der Preis zusammensetzt, wann Selbstentrümpeln günstiger ist und was bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall zu beachten ist.

Preise pro Quadratmeter

Der Quadratmeterpreis ist die übliche Kalkulationsgrundlage der Branche. Er hängt weniger von der Wohnfläche ab als vom Füllgrad: Entscheidend ist, wie viele Kubikmeter am Ende im Container landen.

Zustand des ObjektsPreis je m²
Weitgehend leer, nur Restmobiliar15 bis 25 Euro
Normal möblierter Haushalt25 bis 45 Euro
Stark vollgestellt oder verschmutzt55 bis 95 Euro
Messi-Haushalt mit Sondermüll95 bis 130 Euro
Richtwerte aus Branchenportalen, Stand Oktober 2026. Verbindlich ist nur ein Angebot nach Besichtigung.

Im Mittel kalkulieren Anbieter bei einem normalen Haushalt mit rund 25 Euro je Quadratmeter. Die Spanne nach oben ist deshalb so groß, weil Arbeitszeit und Entsorgungsmenge bei verwahrlosten Objekten nicht linear, sondern sprunghaft steigen – dazu kommen Schutzkleidung, Desinfektion und oft eine Grundreinigung.

Was Wohnung, Keller und Haus kosten

ObjektFlächeÜbliche Gesamtkosten
Keller15 m²300 bis 1.500 Euro
Dachboden30 m²500 bis 1.000 Euro
Garage30 m²400 bis 1.000 Euro
Wohnung50 m²1.000 bis 2.000 Euro
Wohnung75 m²1.500 bis 3.000 Euro
Wohnung100 m²2.000 bis 4.000 Euro
Einfamilienhaus150 m²3.000 bis 5.000 Euro
Einfamilienhaus, Messi-Zustand150 m²bis 8.000 Euro
Preisspannen inklusive Containerstellung und Entsorgung, netto wie brutto je nach Anbieter unterschiedlich ausgewiesen.

Ein typischer Fall: Ein Haus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche plus 15 Quadratmeter Keller und 30 Quadratmeter Garage, normal eingerichtet, kostet rund 3.500 bis 4.000 Euro. Bei wenig Hausrat sind es etwa 2.700 Euro, bei vollen Räumen über 5.500 Euro.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Ein sauberes Angebot schlüsselt diese Posten auf:

  • Arbeitszeit: 25 bis 35 Euro je Stunde und Mitarbeiter. Ein Zweierteam räumt eine normale Zweizimmerwohnung an einem Tag.
  • Container und Entsorgung: 150 bis 700 Euro je nach Größe und Abfallart. Gemischter Sperrmüll ist teurer als sortiertes Material.
  • Transport und Anfahrt: 100 bis 300 Euro, bei eigenem Transporter meist pauschal rund 200 Euro.
  • Halteverbotszone: 50 bis 150 Euro Gebühr bei der Stadt, wenn der Container oder Lkw auf öffentlichem Grund steht.
  • Endreinigung: 100 bis 300 Euro für besenrein, mehr bei einer Grundreinigung durch eine Gebäudereinigung.
  • Erschwernisse: Obergeschoss ohne Aufzug, lange Laufwege, enge Treppenhäuser, Sondermüll, Bodenbeläge herausreißen (5 bis 20 Euro je Quadratmeter).

Vorsicht bei Leerfahrten: Wird der Container nicht wie vereinbart freigeräumt oder ist die Zufahrt blockiert, berechnen Entsorger im Schnitt rund 100 Euro zusätzlich.

Selbst entrümpeln: Container und Sperrmüll

Wer Zeit, Helfer und einen funktionierenden Rücken hat, zahlt deutlich weniger – aber nicht nichts.

LeistungKosten
Container 5 m³170 bis 300 Euro
Container 10 m³300 bis 400 Euro
Container 20 m³400 bis 500 Euro
Sperrmüllabholung der Kommune, bis 8 m³35 bis 50 Euro
Selbstanlieferung Sperrmüll35 bis 40 Euro für den ersten m³, je weiterer rund 5 Euro
Bauschutt auf der Deponiebis 35 Euro je m³
Elektrogroßgerät beim Wertstoffhof0 bis 50 Euro
Gebühren der kommunalen Entsorger unterscheiden sich stark; der eigene Abfallkalender ist die verlässlichste Quelle.

Zwei Posten lassen sich fast immer auf null drücken: Altgeräte und Schadstoffe. Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen nach § 17 Absatz 1 ElektroG kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen, maximal drei Stück je Geräteart. Bei einem Neukauf nehmen sie auch das alte Großgerät unentgeltlich an – bei Lieferung ins Haus sogar dort. Farben, Lacke und Chemikalien nimmt das Schadstoffmobil der Kommune in Haushaltsmengen meist gebührenfrei.

Realistisch bleibt Selbstentrümpeln nur bei Keller, Garage und Dachboden. Bei einem kompletten Haushalt stehen schnell fünf bis acht Container, zwei Wochenenden und ein Mietwagen gegen ein Angebot, das 2.500 Euro kostet – und die Firma haftet für Schäden im Treppenhaus.

„Kostenlose Entrümpelung“ – was dahintersteckt

Seriöse Anbieter rechnen Verwertbares gegen: Antiquitäten, Markenmöbel, Werkzeug, Edelmetall, gut erhaltene Haushaltsgeräte. Diese Wertanrechnung senkt die Rechnung, hebt sie aber nur in Ausnahmefällen ganz auf – nämlich wenn sich der Hausrat gewinnbringend verkaufen lässt. Wird eine Entrümpelung pauschal als „kostenlos“ angeboten, ohne dass jemand das Objekt gesehen hat, ist Skepsis angebracht. Übliche Muster: Nachforderungen am Räumungstag, unvollständige Räumung, oder Abfall, der nicht auf der Deponie, sondern im Wald landet. Verantwortlich ist dann im Zweifel der Abfallbesitzer – also du.

Woran du eine seriöse Firma erkennst

  1. Besichtigung vor dem Angebot. Ohne Blick in die Räume ist kein Festpreis kalkulierbar.
  2. Schriftliches Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung, Räumungsumfang, Endzustand (besenrein) und Termin.
  3. Arbeitskosten getrennt ausgewiesen – ohne diese Position gibt es keinen Steuervorteil.
  4. Nachweis der Entsorgung. Sammler und Beförderer von Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53 Absatz 1 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen; für gefährliche Abfälle braucht es eine Erlaubnis nach § 54. Frag nach Anzeige, Erlaubnis oder Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.
  5. Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung für Schäden an Haus und Treppenhaus.
  6. Keine Vorkasse in Bargeld. Anzahlungen gegen Rechnung sind in Ordnung, Barzahlung ohne Belege nicht.

Haushaltsauflösung im Erbfall

Nach einem Todesfall ist die Entrümpelung selten das erste Problem, aber oft das mit dem Zeitdruck. Drei Punkte sind wichtig:

Mietvertrag. Tritt niemand aus dem Haushalt in das Mietverhältnis ein, wird es nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt. Erbe und Vermieter können dann binnen eines Monats ab Kenntnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Miete läuft bis dahin weiter – das setzt den Takt für die Räumung.

Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird von allen Erben gemeinschaftlich verwaltet (§ 2038 BGB). Hausrat wegwerfen oder verkaufen, bevor sich die Erben über die Verteilung einig sind, führt zu Streit und im schlechtesten Fall zu Schadensersatzforderungen. Sinnvoll: vor der Räumung alle Räume fotografieren und wertige Stücke in einer Liste erfassen.

Unterlagen zuerst. Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Testament, Fahrzeugpapiere und Fotos gehören in Kisten, nicht in den Container. Erfahrene Firmen legen solche Fundstücke zur Seite, wenn man es vereinbart – von selbst passiert es nicht immer.

Wer parallel eine Beerdigung organisiert, findet die Kostenseite dazu in unserem Beitrag Was kostet eine Bestattung?. Für den Transport des Hausrats, der bleiben soll, lohnt ein Blick auf Was kostet ein Umzugsunternehmen?.

Steuer: bis zu 4.000 Euro Ermäßigung

Die Entrümpelung eines Haushalts ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a Absatz 2 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Zwei Bedingungen stehen in Absatz 5:

  • Begünstigt sind nur Arbeitskosten (Satz 2). Container, Deponiegebühren und Material zählen nicht. Reine Entsorgungskosten erkennt die Finanzverwaltung nur an, wenn das Entsorgen Nebenleistung einer begünstigten Arbeit ist – bei einer Entrümpelung ist genau das der Streitpunkt. Sicher ist die Arbeitszeit vor Ort.
  • Es muss eine Rechnung vorliegen und der Betrag auf das Konto des Anbieters überwiesen werden (Satz 3). Bargeld kostet den gesamten Abzug.

Bei 2.800 Euro Arbeitskosten sind das 560 Euro weniger Steuer. Auch Mieter dürfen abziehen, und bei einer Räumung für den verstorbenen Angehörigen kommt es darauf an, in wessen Haushalt die Leistung erbracht wird – hier lohnt die Frage an den Steuerberater.

So senkst du die Kosten

  • Drei Angebote nach Besichtigung einholen. Die Spanne zwischen günstigstem und teuerstem Angebot liegt bei gleichem Objekt oft bei 40 Prozent.
  • Vorsortieren, was du leicht wegbringst: Altpapier, Textilien, Flaschen, Elektrokleingeräte. Jeder nicht benötigte Kubikmeter Container spart Geld.
  • Nebensaison nutzen. November bis Februar ist in der Branche ruhiger als die Monate um Mietvertragsenden zum Quartalswechsel.
  • Zugang herrichten: Halteverbotszone rechtzeitig beantragen, Aufzug reservieren, Schlüssel bereitlegen. Wartezeit wird bezahlt.
  • Wertanrechnung schriftlich festhalten, inklusive der Stücke, die angerechnet werden.

Firmen in deiner Nähe findest du in der Branche Entrümpelung – über die Stadtseiten von wo-wer-was.de kommst du direkt zu Anbietern vor Ort.

Häufige Fragen

Was kostet eine Entrümpelung pro Quadratmeter?

Bei einem normal möblierten Haushalt 25 bis 45 Euro je Quadratmeter, bei fast leeren Räumen ab etwa 15 Euro, bei stark vollgestellten oder verschmutzten Objekten 55 bis 130 Euro. Der Füllgrad wiegt schwerer als die Fläche.

Wie lange dauert eine Entrümpelung?

Eine Zweizimmerwohnung schafft ein Zweierteam meist an einem Tag, eine 100-Quadratmeter-Wohnung in ein bis zwei Tagen, ein Haus mit Keller und Garage in zwei bis vier Tagen. Bei Messi-Objekten kommen Reinigung und Desinfektion hinzu.

Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Absatz 2 EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung.

Gibt es wirklich kostenlose Entrümpelungen?

Nur dann, wenn der Wert des Hausrats die Kosten für Arbeit und Entsorgung übersteigt – das ist selten. Angebote ohne Besichtigung, die pauschal „kostenlos“ versprechen, enden häufig mit Nachforderungen oder unvollständiger Räumung.

Was passiert mit Möbeln, die noch brauchbar sind?

Gut erhaltene Möbel gehen an Sozialkaufhäuser, Gebrauchtmärkte oder werden von der Firma weiterverkauft und angerechnet. Vereinbare schriftlich, welche Stücke verwertet und wie sie bewertet werden.

Wer darf eine Wohnung nach einem Todesfall räumen?

Die Erben gemeinschaftlich. Bis zur Erbauseinandersetzung verwalten sie den Nachlass nach § 2038 BGB zusammen; einzelne Erben sollten nichts ohne Abstimmung entsorgen. Der Vermieter darf erst räumen lassen, wenn das Mietverhältnis beendet ist und er einen Titel hat.

Quellen

Kategorien: Für Auftraggeber

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