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Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten und was danach kommt

22. September 2026 · Redaktion

Mann prüft ein ausgedrucktes Antragsformular am Schreibtisch

Ein Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der Ihr Betrieb sitzt, und zwar spätestens an dem Tag, an dem Sie anfangen. Das schreibt § 14 der Gewerbeordnung vor. Die Anmeldung kostet je nach Kommune 10 bis 60 Euro und geht vielerorts online. Danach meldet das Gewerbeamt Ihre Daten an Finanzamt, Kammer, Berufsgenossenschaft und weitere Stellen. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie aber selbst innerhalb eines Monats beim Finanzamt einreichen.

Die Gewerbeanzeige ist der einfachste Teil einer Gründung. Wichtiger ist, was davor geklärt sein muss und was danach auf Sie zukommt. Dieser Beitrag geht beides der Reihe nach durch.

Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die nicht zu den Ausnahmen gehört. Die wichtigste Ausnahme sind die freien Berufe: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Künstler, Übersetzer und ähnliche Berufe. Wer freiberuflich arbeitet, meldet sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt (§ 138 Abgabenordnung). Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Mehr dazu im Glossar unter Freiberufler.

Auch Land- und Forstwirte sowie die reine Verwaltung eigenen Vermögens, etwa die Vermietung einer eigenen Wohnung, sind kein Gewerbe.

Was vor der Anmeldung geklärt sein muss

Für die meisten Tätigkeiten reicht die Anzeige. Einige Gewerbe brauchen aber vorher eine Erlaubnis oder einen Eintrag, sonst nimmt das Gewerbeamt die Anmeldung zwar an, Sie dürfen aber nicht loslegen:

  • Zulassungspflichtiges Handwerk. Für Berufe wie Elektriker, Installateur, Dachdecker oder Friseur brauchen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, in der Regel mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation. Mehr dazu unter Meisterpflicht.
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe. Makler, Bewachung, Versicherungsvermittlung, Pfandleihe, Gaststätten mit Alkoholausschank und einige weitere Tätigkeiten brauchen eine eigene Erlaubnis.
  • Arbeit mit Tieren. Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet, Tiere hält, züchtet oder mit ihnen handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Dazu gibt es einen eigenen Beitrag.

Ablauf der Anmeldung

  1. Zuständiges Gewerbeamt finden. Zuständig ist die Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Bei einem Betrieb von zu Hause ist das Ihre Wohngemeinde.
  2. Formular ausfüllen. Das Formular ist bundesweit gleich. Wichtig ist die Beschreibung der Tätigkeit: so genau, dass sie zutrifft, und so weit, dass sie Ihr geplantes Geschäft abdeckt.
  3. Unterlagen beilegen. Personalausweis oder Reisepass, bei Handwerk die Handwerkskarte, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis. Bei einer GmbH oder UG kommt der Handelsregisterauszug dazu.
  4. Gebühr zahlen. Je nach Kommune 10 bis 60 Euro.
  5. Bestätigung aufheben. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung, umgangssprachlich den Gewerbeschein. Banken, Großhändler und Behörden fragen später oft danach.

Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an. Wie Sie den Behördengang sonst vorbereiten, steht im Ratgeber Behördengang vorbereiten.

Wer danach automatisch informiert wird

Das Gewerbeamt gibt Ihre Anmeldung an eine Reihe von Stellen weiter. Sie müssen sich nicht bei allen selbst melden, sollten aber wissen, woher die Post kommt:

StelleWas Sie erwartet
FinanzamtFragebogen zur steuerlichen Erfassung, danach Steuernummer
IHK oder HandwerkskammerPflichtmitgliedschaft, Beitragsbescheid
BerufsgenossenschaftAufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung
Statistisches Landesamtgelegentlich Fragebögen zu Statistiken
Gewerbeaufsichtbei bestimmten Tätigkeiten Kontrolle von Arbeitsschutz
Agentur für ArbeitBetriebsnummer, sobald Sie Personal einstellen
IHK Rhein-Neckar, Wissenswertes zur Gewerbeanmeldung; § 14 GewO.

Wichtig: Neben seriösen Kammern und Behörden schreiben nach jeder Gewerbeanmeldung auch Anbieter, die kostenpflichtige Registereinträge verkaufen und ihre Schreiben wie amtliche Bescheide aussehen lassen. Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung, bevor Sie überweisen.

Die Fristen, die Sie selbst einhalten müssen

Finanzamt. Nach § 138 Abgabenordnung müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit elektronisch einreichen, über das Portal ELSTER. Darin schätzen Sie Umsatz und Gewinn und entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Berufsgenossenschaft. Nach § 192 SGB VII müssen Unternehmen sich binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige rechtzeitig erstattet wurde. Wer freiberuflich arbeitet, meldet sich selbst.

Änderungen. Umzug, neue Tätigkeiten oder die Aufgabe des Gewerbes müssen Sie ebenfalls beim Gewerbeamt anzeigen, gleichzeitig mit der Änderung.

Steuern im ersten Jahr

Kleinunternehmerregelung. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro, kann nach § 19 Umsatzsteuergesetz auf die Umsatzsteuer verzichten. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Im Gründungsjahr ist die Schätzung entscheidend. Mehr unter Kleinunternehmerregelung.

Gewerbesteuer. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 Gewerbesteuergesetz). Viele kleine Betriebe zahlen deshalb keine Gewerbesteuer.

Kammerbeitrag. Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister stehen und höchstens 5.200 Euro Gewinn im Jahr machen, sind vom IHK-Beitrag befreit. Für Gründer gibt es in den ersten Jahren weitere Befreiungen.

Nach der Anmeldung: gefunden werden

Mit der Anmeldung existiert Ihr Betrieb, gefunden wird er dadurch noch nicht. Legen Sie ein Impressum an, sobald Sie eine Website haben, und tragen Sie den Betrieb in Verzeichnisse ein. Bei uns geht das kostenlos über Betrieb eintragen. Tipps dazu im Ratgeber Firmeneintrag optimieren.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Je nach Gemeinde 10 bis 60 Euro. Online ist sie manchmal günstiger. Für erlaubnispflichtige Gewerbe kommen die Gebühren für die Erlaubnis dazu.

Kann ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?

Ja. Das Verfahren ist dasselbe. Als Angestellter sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig macht oder für dieselbe Branche ausschließt.

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit, also spätestens am ersten Tag. Wer zu spät anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bekomme ich automatisch eine Steuernummer?

Nein. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Steuernummer bekommen Sie aber erst, wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER eingereicht haben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt anhand Ihrer Angaben.

Muss ich in die IHK?

Ja, Gewerbetreibende sind Pflichtmitglied in der IHK, Handwerksbetriebe stattdessen in der Handwerkskammer. Kleingewerbetreibende mit wenig Gewinn sind aber vom Beitrag befreit.

Quellen

Kategorien: Für Betriebe

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