Garten- und Landschaftsbau in Essen
Für Essen führt dieses Verzeichnis 8 Einträge zu Garten- und Landschaftsbau. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 8Einträge
- 586.608Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Gartenpflege, Terrasse, Baumfällung, Zaun endet selten beim ersten Treffer. Für Essen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Bei rund 586.608 Einwohnern ist der Markt für Garten- und Landschaftsbau in Essen breit aufgestellt. Spezialisierung lohnt sich hier eher als bei kleineren Orten.
Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Essen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 586.608 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 3256 Einträge. Mit 8.7 Kilometern Entfernung ist Gelsenkirchen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Essen praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
Wer in Essen im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Pflanz- und Schnittzeiten geben den Takt vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen dem ersten März und dem dreißigsten September ein Verbot für das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Deshalb bündeln Betriebe größere Schnittarbeiten im Winterhalbjahr, und dann sind Termine knapp.
Hangsicherungen und Stützmauern sind Bauwerke. Ab bestimmten Höhen verlangen die Landesbauordnungen eine Genehmigung oder einen Standsicherheitsnachweis, und hinter der Mauer braucht es Drainage und Hinterfüllung, sonst drückt Stauwasser. Beim Erdaushub entscheidet die Belastung des Bodens über die Entsorgungskosten, deshalb wird bei Verdacht vorab eine Analyse veranlasst.
Typische Leistungen
Was Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Bewässerungsanlagen
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Baumpflege und Fällungen
Woran Sie Angebote messen
Für Garten- und Landschaftsbau gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Zur Preisfrage
Wer bei Garten- und Landschaftsbau nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Essen reicht bis in Kreisfreie Stadt Essen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was gehört in ein Angebot für eine Pflasterfläche?
Aushub und Abfuhr des Bodens, Frostschutz- und Tragschicht mit Angabe der Stärken, Bettung, Steinmaterial, Randeinfassung mit Rückenstütze und das Verfugen, dazu Gefälle und Entwässerungsziel. Fehlen die Schichtstärken, ist ein Preisvergleich wertlos, weil der Unterbau den größten Teil der Arbeit ausmacht.
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom ersten März bis zum dreißigsten September das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen greifen, die auch für Einzelbäume im eigenen Garten eine Genehmigung verlangen.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.