Garten- und Landschaftsbau in Fredersdorf-Vogelsdorf
Für Fredersdorf-Vogelsdorf ist im Bereich Garten- und Landschaftsbau noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 14.742Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 15370Postleitzahl
Garten- und Landschaftsbau ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Fredersdorf-Vogelsdorf ein.
Fredersdorf-Vogelsdorf versorgt sich bei Garten- und Landschaftsbau typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Fredersdorf-Vogelsdorf ist Teil des Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 15370 kommen 14.742 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Fredersdorf-Vogelsdorf 105 Einträge erfasst. Bernau bei Berlin liegt etwa 19.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Fredersdorf-Vogelsdorf.
Wer ist gelistet?
In Fredersdorf-Vogelsdorf ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Heinrich Günedler GmbH Neuenhagen bei Berlin, rund 5.3 km
- GaLaBau & Baumfällung Petershagen/Eggersdorf, rund 5.3 km
- Gartenbau Schindler Rüdersdorf bei Berlin, rund 8.5 km
- Grünflächenamt Marzahn Hellersdorf Ahrensfelde, rund 14.3 km
- Gebrüder Pfeil GaLaBau Grünheide (Mark), rund 15.8 km
- Grüner Zauber Berlin, rund 16.6 km
- Stützpunkt Revier Mitte Berlin, rund 19.5 km
- Garten- und Landschaftsbau Lars Lucas Berlin, rund 20.5 km
Betriebe aus Fredersdorf-Vogelsdorf können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Pflege wird meist im Jahresvertrag vergeben, mit einer festen Zahl an Einsätzen und einer Leistungsbeschreibung je Einsatz. Rasenpflege besteht aus mehreren Schritten über das Jahr verteilt, also Schnitt, Düngung, Vertikutieren und Nachsaat. Grünschnitt wird nach Menge entsorgt und ist eine eigene Position. Ohne Einsatzplan lassen sich zwei Pflegeangebote nicht vergleichen.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Gartenpflege und Rasenpflege im Abo
- Bewässerungsanlagen
- Baumpflege und Fällungen
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Prüfen Sie bei Garten- und Landschaftsbau, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Zur Preisfrage
Bei Garten- und Landschaftsbau wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Rund um Fredersdorf-Vogelsdorf bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
- Gartenbaubetrieb Petershagen/Eggersdorf
- Gartenbaubetrieb Neuenhagen bei Berlin
- Gartenbaubetrieb Hoppegarten
- Gartenbaubetrieb Rüdersdorf bei Berlin
- Gartenbaubetrieb Schöneiche bei Berlin
- Gartenbaubetrieb Erkner
- Gartenbaubetrieb Ahrensfelde
- Gartenbaubetrieb Panketal
- Gartenbaubetrieb Bernau bei Berlin
- Gartenbaubetrieb Zeuthen
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Was oft gefragt wird
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen?
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Welche Abstände gelten zum Nachbargrundstück?
Die Nachbarrechtsgesetze der Länder nennen Mindestabstände für Bäume, Sträucher und Hecken, gestaffelt nach Wuchshöhe, dazu Fristen, in denen sich ein Nachbar wehren kann. Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Pflanzung stehen. Klären Sie das vor dem Pflanzen, ein späterer Rückschnitt trifft Kosten und Optik.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Weiterlesen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
