Garten- und Landschaftsgestaltung, Baumschule Rißmann
Königshainer Weg 48, 02829 Schöpstal
In Görlitz sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Einen Gartenbaubetrieb in Görlitz zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Görlitz ist eine Mittelstadt mit rund 55.186 Einwohnern. Bei Garten- und Landschaftsbau ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Görlitz zum Landkreis Görlitz (Sachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 02826 kommen 55.186 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Garten- und Landschaftsbau in Görlitz eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Görlitz 623 Einträge erfasst. Löbau liegt etwa 23.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Görlitz.
Königshainer Weg 48, 02829 Schöpstal
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Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Hangsicherungen und Stützmauern sind Bauwerke. Ab bestimmten Höhen verlangen die Landesbauordnungen eine Genehmigung oder einen Standsicherheitsnachweis, und hinter der Mauer braucht es Drainage und Hinterfüllung, sonst drückt Stauwasser. Beim Erdaushub entscheidet die Belastung des Bodens über die Entsorgungskosten, deshalb wird bei Verdacht vorab eine Analyse veranlasst.
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
Der Vergleich bei Garten- und Landschaftsbau gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Nachträge sind bei Garten- und Landschaftsbau der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Wer in Görlitz vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Görlitz einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Aushub und Abfuhr des Bodens, Frostschutz- und Tragschicht mit Angabe der Stärken, Bettung, Steinmaterial, Randeinfassung mit Rückenstütze und das Verfugen, dazu Gefälle und Entwässerungsziel. Fehlen die Schichtstärken, ist ein Preisvergleich wertlos, weil der Unterbau den größten Teil der Arbeit ausmacht.
Die Nachbarrechtsgesetze der Länder nennen Mindestabstände für Bäume, Sträucher und Hecken, gestaffelt nach Wuchshöhe, dazu Fristen, in denen sich ein Nachbar wehren kann. Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Pflanzung stehen. Klären Sie das vor dem Pflanzen, ein späterer Rückschnitt trifft Kosten und Optik.
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
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