Schornsteinfeger in Hamburg
Für Hamburg fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 1.910.160Einwohner
- HamburgBundesland
- 27499Postleitzahl
Diese Übersicht für Hamburg richtet sich an alle, die Kehrung, Feuerstättenschau, Messung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Hamburg ist die Auswahl bei Schornsteinfeger kein Engpass, die Terminlage dagegen schon. Wer flexibel ist, kommt hier schneller ans Ziel als wer auf den günstigsten Betrieb wartet.
Hamburg ist eine kreisfreie Stadt in Hamburg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. 1.910.160 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 27499. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 12082 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Barsbüttel, rund 11.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Hamburg in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Hamburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schornsteinfegermeister Maik Finzel Seevetal, rund 15.5 km
- Schornsteinfegerinnung Stade für den Elbe-Weser-Raum Stade, rund 37.2 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Neben Kehren und Messen prüft der Schornsteinfeger Abgaswege und nimmt neue Feuerstätten ab, ohne diese Abnahme darf ein Ofen nicht in Betrieb gehen. Für Kaminöfen gelten nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, ältere Geräte mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
Woran Sie Angebote messen
Prüfen Sie bei Schornsteinfeger, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Schornsteinfeger der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Hamburg ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Hamburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?
Ja, vor der Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob Feuerstätte, Abgasanlage und Verbrennungsluftversorgung zusammenpassen. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden. Klären Sie die Eignung des Schornsteins am besten schon vor dem Kauf des Geräts, das erspart Fehlkäufe.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.