Lonnemann Garten- und Lanschaftsgestaltung GmbH & Co. KG
Haverbeck 3, 49740 Haselünne
Für Haselünne führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Garten- und Landschaftsbau. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
Wer Gartenpflege, Terrasse, Baumfällung, Zaun in Haselünne beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Haselünne ist eine Kleinstadt mit etwa 13.663 Einwohnern. Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Haselünne liegt im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 13.663 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 49740. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Garten- und Landschaftsbau in Haselünne eher dünn besetzt: rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Haselünne 89 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Lingen, rund 19 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Haselünne in der Regel mit an.
Haverbeck 3, 49740 Haselünne
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Hangsicherungen und Stützmauern sind Bauwerke. Ab bestimmten Höhen verlangen die Landesbauordnungen eine Genehmigung oder einen Standsicherheitsnachweis, und hinter der Mauer braucht es Drainage und Hinterfüllung, sonst drückt Stauwasser. Beim Erdaushub entscheidet die Belastung des Bodens über die Entsorgungskosten, deshalb wird bei Verdacht vorab eine Analyse veranlasst.
Bei Neuanlagen ist die Entwässerung der kritische Punkt: Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden, und viele Kommunen verlangen die Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder erheben eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Für Pflanzungen an der Grenze regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder Mindestabstände, gestaffelt nach der Wuchshöhe.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Bei Garten- und Landschaftsbau ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Kostenangaben zu Garten- und Landschaftsbau schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
In Niedersachsen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Haselünne ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Die Nachbarrechtsgesetze der Länder nennen Mindestabstände für Bäume, Sträucher und Hecken, gestaffelt nach Wuchshöhe, dazu Fristen, in denen sich ein Nachbar wehren kann. Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Pflanzung stehen. Klären Sie das vor dem Pflanzen, ein späterer Rückschnitt trifft Kosten und Optik.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom ersten März bis zum dreißigsten September das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen greifen, die auch für Einzelbäume im eigenen Garten eine Genehmigung verlangen.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.