Garten- und Landschaftsbau in Hattersheim am Main
Für Hattersheim am Main fehlt zu Garten- und Landschaftsbau bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 28.720Einwohner
- HessenBundesland
- 65795Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Garten- und Landschaftsbau in Hattersheim am Main. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In Hattersheim am Main kennen sich die Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Hattersheim am Main zum Landkreis Main-Taunus-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 65795 kommen 28.720 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 114 Einträge für Hattersheim am Main über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 10 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Hattersheim am Main in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Hattersheim am Main ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, rund 2.9 km
- Juga Garten- und Landschaftsbau Kelsterbach, rund 5.2 km
- Gartengestaltung Dieter Elbe Kelkheim, rund 5.7 km
- Garten- und Landschaftsbau GmbH Schwalbach am Taunus, rund 8.6 km
- Gartenbau Scherer Schwalbach am Taunus, rund 8.8 km
- Gartenbau Scherer Schwalbach am Taunus, rund 8.9 km
- Mulke Topfkräuter GmbH Wiesbaden, rund 11 km
- Sixel Garten- und Landschaftsbau Rüsselsheim am Main, rund 11 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Hattersheim am Main kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Bei Pflanzungen zählen die Qualität der Ware und die Pflanzzeit. Container- und Ballenware verhalten sich unterschiedlich, und das Anwachsen hängt an der Bewässerung in den ersten Wochen. Betriebe geben deshalb selten eine Zusage auf den Anwuchs, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen. Klären Sie ausdrücklich, wer nach der Pflanzung wässert.
Das gehört zum Leistungsbild
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Bewässerungsanlagen
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Gartenpflege und Rasenpflege im Abo
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Garten- und Landschaftsbau von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Angebote für Garten- und Landschaftsbau unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Betriebe in der Nähe
Rund um Hattersheim am Main bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen?
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Zum Nachschlagen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
