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Schornsteinfeger in Lörrach

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis hat für Lörrach noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.

Einen Schornsteinfeger in Lörrach zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

Bei Schornsteinfeger sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.

Verwaltungstechnisch gehört Lörrach zum Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 50.670 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 546 Einträge für Lörrach über alle Branchen hinweg. Weil am Rhein liegt etwa 4.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lörrach.

Verzeichnete Betriebe

In Lörrach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Betriebe aus Lörrach können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.

Was üblicherweise angeboten wird

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
  • Abnahme neuer Feuerstätten
  • Prüfung von Lüftungsanlagen
  • Kehrung von Schornstein und Ofen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Wer bei Schornsteinfeger ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Was den Preis bestimmt

In Lörrach wie überall gilt bei Schornsteinfeger: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Auch im Umland

Für Vorhaben in Lörrach ist die Verwaltung in Landkreis Lörrach der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Lörrach

Die wiederkehrenden Fragen

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.

Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?

Ja, vor der Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob Feuerstätte, Abgasanlage und Verbrennungsluftversorgung zusammenpassen. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden. Klären Sie die Eignung des Schornsteins am besten schon vor dem Kauf des Geräts, das erspart Fehlkäufe.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.