Schornsteinfeger in Steinen
Dieses Verzeichnis hat für Steinen noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 10.255Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79585Postleitzahl
Bei Schornsteinfeger in Steinen scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Steinen ist eine Kleinstadt mit etwa 10.255 Einwohnern. Betriebe im Bereich Schornsteinfeger arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Steinen zum Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 10.255 Einwohner und die Postleitzahl 79585. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 94 Einträge. Lörrach liegt etwa 6.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Steinen.
Die Einträge im Überblick
In Steinen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schwarz & Grün Freiburg im Breisgau, rund 39.1 km
- Michael Maier Teningen, rund 53.6 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Viele Betriebe sind zusätzlich als Energieberater tätig oder stellen Energieausweise aus. Für Vermieter ist der Schornsteinfeger außerdem ein Nachweislieferant: Protokolle und Bescheide gehören in die Unterlagen, weil sie bei Versicherungsfällen und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden. Die Kosten der Kehrung sind als Betriebskosten umlagefähig.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Schornsteinfeger darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Kosten und Angebote
Für Schornsteinfeger in Steinen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Steinen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Lörrach denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
- Schornsteinfeger Schopfheim
- Schornsteinfeger Lörrach
- Schornsteinfeger Rheinfelden (Baden)
- Schornsteinfeger Weil am Rhein
- Schornsteinfeger Wehr
- Schornsteinfeger Grenzach-Wyhlen
- Schornsteinfeger Bad Säckingen
- Schornsteinfeger Müllheim im Markgräflerland
- Schornsteinfeger Neuenburg am Rhein
- Schornsteinfeger Bad Krozingen
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.