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Garten- und Landschaftsbau in Lohfelden

Kurz gesagt

Für den Bereich Garten- und Landschaftsbau führt diese Seite 2 Betriebe in Lohfelden, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Einen Gartenbaubetrieb in Lohfelden zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Garten- und Landschaftsbau oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Lohfelden ist Teil des Landkreis Kassel in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 14.395 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 34253. Das ergibt etwa 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Garten- und Landschaftsbau ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Lohfelden 159 Einträge erfasst. Mit 6.1 Kilometern Entfernung ist Kassel der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lohfelden praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Bei Pflanzungen zählen die Qualität der Ware und die Pflanzzeit. Container- und Ballenware verhalten sich unterschiedlich, und das Anwachsen hängt an der Bewässerung in den ersten Wochen. Betriebe geben deshalb selten eine Zusage auf den Anwuchs, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen. Klären Sie ausdrücklich, wer nach der Pflanzung wässert.

Bei Neuanlagen ist die Entwässerung der kritische Punkt: Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden, und viele Kommunen verlangen die Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder erheben eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Für Pflanzungen an der Grenze regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder Mindestabstände, gestaffelt nach der Wuchshöhe.

Typische Leistungen

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
  • Gartenpflege und Rasenpflege im Abo
  • Bewässerungsanlagen
  • Baumpflege und Fällungen

Woran Sie Angebote messen

Bei Garten- und Landschaftsbau ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Wie abgerechnet wird

Wer bei Garten- und Landschaftsbau nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Im Umkreis

Für Vorhaben in Lohfelden ist die Verwaltung in Landkreis Kassel der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Fragen und Antworten

Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?

Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.

Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?

Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Begriffe dazu

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.