Göttke-Krogmann Garten- Landschaftsbau
Diepholzer Straße 21, 49393 Lohne (Oldenburg)
In Lohne sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Für Lohne listet diese Seite Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Lohne kennen sich die Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Lohne ist Teil des Landkreis Vechta in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 49393 kommen 27.949 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Lohne 136 Einträge erfasst. Mit 24.3 Kilometern Entfernung ist Cloppenburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lohne praktisch erweitert.
Diepholzer Straße 21, 49393 Lohne (Oldenburg)
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Lohne im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Bei Pflanzungen zählen die Qualität der Ware und die Pflanzzeit. Container- und Ballenware verhalten sich unterschiedlich, und das Anwachsen hängt an der Bewässerung in den ersten Wochen. Betriebe geben deshalb selten eine Zusage auf den Anwuchs, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen. Klären Sie ausdrücklich, wer nach der Pflanzung wässert.
Pflanz- und Schnittzeiten geben den Takt vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen dem ersten März und dem dreißigsten September ein Verbot für das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Deshalb bündeln Betriebe größere Schnittarbeiten im Winterhalbjahr, und dann sind Termine knapp.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Bei Garten- und Landschaftsbau lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Bei Garten- und Landschaftsbau wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Niedersachsen teils von Nachbarbundesländern. Für Lohne gilt das Landesrecht von Niedersachsen.
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom ersten März bis zum dreißigsten September das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen greifen, die auch für Einzelbäume im eigenen Garten eine Genehmigung verlangen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.