Garten- und Landschaftsbau in Lorsch
1 Betriebe aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau sind für Lorsch gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 14.088Einwohner
- HessenBundesland
- 64653Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Gartenpflege, Terrasse, Baumfällung, Zaun endet selten beim ersten Treffer. Für Lorsch zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Kleinere Städte haben bei Garten- und Landschaftsbau selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Verwaltungstechnisch gehört Lorsch zum Landkreis Bergstraße (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 14.088 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64653. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Lorsch 131 Einträge erfasst. Worms liegt etwa 16.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lorsch.
Die Einträge im Überblick
Betriebe aus Lorsch können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Hangsicherungen und Stützmauern sind Bauwerke. Ab bestimmten Höhen verlangen die Landesbauordnungen eine Genehmigung oder einen Standsicherheitsnachweis, und hinter der Mauer braucht es Drainage und Hinterfüllung, sonst drückt Stauwasser. Beim Erdaushub entscheidet die Belastung des Bodens über die Entsorgungskosten, deshalb wird bei Verdacht vorab eine Analyse veranlasst.
Pflege wird meist im Jahresvertrag vergeben, mit einer festen Zahl an Einsätzen und einer Leistungsbeschreibung je Einsatz. Rasenpflege besteht aus mehreren Schritten über das Jahr verteilt, also Schnitt, Düngung, Vertikutieren und Nachsaat. Grünschnitt wird nach Menge entsorgt und ist eine eigene Position. Ohne Einsatzplan lassen sich zwei Pflegeangebote nicht vergleichen.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Zaunbau und Sichtschutz
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Bewässerungsanlagen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Garten- und Landschaftsbau gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Garten- und Landschaftsbau der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Lorsch ist die Verwaltung in Landkreis Bergstraße der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Was oft gefragt wird
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Was gehört in ein Angebot für eine Pflasterfläche?
Aushub und Abfuhr des Bodens, Frostschutz- und Tragschicht mit Angabe der Stärken, Bettung, Steinmaterial, Randeinfassung mit Rückenstütze und das Verfugen, dazu Gefälle und Entwässerungsziel. Fehlen die Schichtstärken, ist ein Preisvergleich wertlos, weil der Unterbau den größten Teil der Arbeit ausmacht.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Hintergrund und Begriffe
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.