Architekten und Planungsbüros in München
Für München führt dieses Verzeichnis 80 Einträge zu Architekten und Planungsbüros. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 80Einträge
- 1.510.378Einwohner
- BayernBundesland
- 85540Postleitzahl
In München gehört Architekten und Planungsbüros zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Ein Markt dieser Größe bringt bei Architekten und Planungsbüros auch Anbieter hervor, die überregional werben und die Arbeit weitergeben. Die Frage, wer tatsächlich kommt, lohnt sich in München besonders.
Als kreisfreie Stadt in Bayern bündelt München Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 1.510.378 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 85540. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Architekten und Planungsbüros in München eher dünn besetzt: rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 11572 Einträge. Unterföhring liegt etwa 8.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie München.
Betriebe im Verzeichnis
Hirner & Riehl Architekten und Stadtplaner
Herzog-Heinrich-Straße 20, 80336 München
dasch zürn + partner architekten Partnerschaft mbB
Freudenbergerweg 11, 81669 München
Day&Light, L7 Planer & Architekten, Ingrid Tancsics; Zaharias Landschaftsarchitekten
Welserstraße 25, 81373 München
Einträge 1 bis 60 von 80, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.
Seite 1 von 2 · 80 Einträge insgesamt
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die Berufsbezeichnung ist geschützt, führen darf sie nur, wer in die Architektenliste der Länderkammer eingetragen ist. Daran hängt auch die Bauvorlageberechtigung, also das Recht, einen Bauantrag einzureichen. Das Honorar ist seit der Neufassung der Honorarordnung frei vereinbar, die Tafelwerte dienen nur noch als Orientierung. Eine Vereinbarung in Textform vor Leistungsbeginn ist deshalb umso wichtiger.
Die Leistung ist in neun Leistungsphasen gegliedert, von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zu Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation. Man kann einzelne Phasen beauftragen, etwa nur bis zum Bauantrag, muss dann aber die Bauüberwachung anders lösen. Kosten werden nach der einschlägigen Norm in Stufen ermittelt, von der groben Schätzung bis zur Feststellung nach Abschluss.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Entwurf und Genehmigungsplanung
- Ausschreibung und Vergabe
- Sanierungsplanung im Bestand
- Bauantrag bei der Baubehörde
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Architekten und Planungsbüros darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was den Preis bestimmt
Bei Architekten und Planungsbüros wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
In der Umgebung
Rund um München bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Mehr aus diesem Ort
Fragen und Antworten
Wer kontrolliert die Handwerker auf der Baustelle?
Die Bauüberwachung, sofern sie beauftragt ist, sonst niemand außer Ihnen. Sie prüft die Ausführung gegen die Planung, führt das Bautagebuch, nimmt Leistungen ab und prüft Rechnungen. Ohne diese Phase fallen Abweichungen erst bei der Abnahme auf, wenn ein Rückbau teuer wird.
Was kostet die Planung ungefähr?
Das Honorar ist frei verhandelbar, gerechnet wird meist über die anrechenbaren Baukosten, über einen Stundensatz oder als Pauschale je Leistungsphase. Die Tafeln der Honorarordnung dienen als Orientierung. Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn beide dieselben Leistungsphasen und denselben Leistungsumfang beschreiben.
Brauche ich für einen Anbau einen Architekten?
Für den Bauantrag ja, denn einreichen dürfen ihn nur bauvorlageberechtigte Personen, dazu zählen eingetragene Architekten und bestimmte Ingenieure. Ist das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, entfällt der Antrag. Die Regeln zu Abstandsflächen, Statik und Brandschutz gelten dann trotzdem unverändert.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Passende Erklärungen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.