Garten- und Landschaftsbau in Neuss
Aktuell stehen für Neuss 4 Einträge zum Stichwort Garten- und Landschaftsbau im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 4Einträge
- 155.163Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Garten- und Landschaftsbau meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Neuss nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Als Großstadt bietet Neuss bei Garten- und Landschaftsbau eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.
Neuss ist Teil des Kreis Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 155.163 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Garten- und Landschaftsbau ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1242 Einträge. Düsseldorf liegt etwa 6.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neuss.
Wer ist gelistet?
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Neuss im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Pflege wird meist im Jahresvertrag vergeben, mit einer festen Zahl an Einsätzen und einer Leistungsbeschreibung je Einsatz. Rasenpflege besteht aus mehreren Schritten über das Jahr verteilt, also Schnitt, Düngung, Vertikutieren und Nachsaat. Grünschnitt wird nach Menge entsorgt und ist eine eigene Position. Ohne Einsatzplan lassen sich zwei Pflegeangebote nicht vergleichen.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Bewässerungsanlagen
- Zaunbau und Sichtschutz
- Baumpflege und Fällungen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Garten- und Landschaftsbau ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
In Neuss wie überall gilt bei Garten- und Landschaftsbau: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Im Umkreis
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Neuss gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom ersten März bis zum dreißigsten September das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen greifen, die auch für Einzelbäume im eigenen Garten eine Genehmigung verlangen.
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.