Metallbau und Schlosserei in Neustadt an der Weinstraße
Für Metallbau und Schlosserei gibt es in Neustadt an der Weinstraße noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 53.920Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67433 bis 67435Postleitzahlen
Einen Metallbaubetrieb in Neustadt an der Weinstraße zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Der Auftragsbestand bei Metallbau und Schlosserei schwankt in Neustadt an der Weinstraße stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 53.920 Einwohner und die Postleitzahlen 67433, 67434, 67435. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 680 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Haßloch, rund 8.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neustadt an der Weinstraße in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Neustadt an der Weinstraße ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schmiedemeister Diel Haßloch, rund 8.8 km
- Heiner Friedrich Böhl-Iggelheim, rund 12.1 km
- Holzwarth Metallbau Mutterstadt, rund 17.7 km
- DICK Metallkonstruktionen und Laserschneidtechnik GmbH Mutterstadt, rund 17.8 km
- Maschinen - System - Metallbau GmbH Limburgerhof, rund 20.9 km
- Lothar & Herbert Sturm Bauschlosserei Limburgerhof, rund 21.1 km
- Behälter- und Apparatebau Neuhofen, rund 21.7 km
- KETTLITZ GmbH Ludwigshafen am Rhein, rund 22.7 km
Wer in Neustadt an der Weinstraße im Bereich Metallbau und Schlosserei arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Brandschutztüren und Rauchschutzabschlüsse aus Stahl sind geprüfte Bauteile. Sie dürfen nur so eingebaut werden, wie es die Zulassung vorsieht, einschließlich Befestigung, Dichtungen und Schließmitteln. Nachträgliche Bohrungen oder ein anderes Schloss können die Zulassung entwerten. In Betrieben und Mehrfamilienhäusern gehören diese Bauteile zur regelmäßigen Prüfung durch den Betreiber.
Kraftbetätigte Tore und Türen sind ein eigener Bereich. Sie gelten als Maschinen, brauchen eine Kennzeichnung samt Unterlagen und müssen regelmäßig, üblicherweise jährlich, von einer sachkundigen Person geprüft werden. Für Betriebe und Vermieter ist diese Prüfung eine Betreiberpflicht mit Protokoll. Ein Antrieb aus dem Baumarktkarton bringt diese Nachweise nicht mit.
Was üblicherweise angeboten wird
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Vordächer und Überdachungen
- Geländer und Handläufe nach Maß
- Tore, Zäune und Türen aus Stahl
- Edelstahlverarbeitung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Metallbau und Schlosserei ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Zur Preisfrage
In Neustadt an der Weinstraße wie überall gilt bei Metallbau und Schlosserei: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
In der Umgebung
Neustadt an der Weinstraße teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
- Metallbaubetrieb Haßloch
- Metallbaubetrieb Böhl-Iggelheim
- Metallbaubetrieb Bad Dürkheim
- Metallbaubetrieb Landau in der Pfalz
- Metallbaubetrieb Schifferstadt
- Metallbaubetrieb Mutterstadt
- Metallbaubetrieb Limburgerhof
- Metallbaubetrieb Speyer
- Metallbaubetrieb Germersheim
- Metallbaubetrieb Herxheim bei Landau/Pfalz
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Häufige Fragen
Verzinkt oder pulverbeschichtet, was hält im Freien?
Feuerverzinkung schützt den Stahl mit einer metallischen Schicht und wirkt auch an Kanten und Schnittstellen. Eine Pulverbeschichtung ist vor allem eine Farbschicht, die bei Beschädigung punktuell unterwandert werden kann. Im Außenbereich wird deshalb häufig verzinkt und darauf beschichtet, angeboten wird das als Duplexsystem.
Muss ein elektrisches Tor geprüft werden?
Kraftbetätigte Tore und Türen sind regelmäßig durch eine sachkundige Person zu prüfen, üblich ist ein jährlicher Turnus mit Protokoll. Für gewerbliche Betreiber und Vermieter ist das eine Betreiberpflicht. Geprüft werden unter anderem Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranke und Kraftbegrenzung. Bewahren Sie die Protokolle auf.
Kann ein Geländer nachträglich erhöht werden?
Technisch häufig ja, über Aufsatzstücke oder einen neuen Handlauf, entscheidend sind aber Befestigung und Lastannahmen. Wird das Geländer höher, ändern sich die Hebelkräfte an den Ankerpunkten. Deshalb prüft der Betrieb zuerst den Untergrund und die vorhandene Befestigung, bevor er eine Lösung anbietet.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
