Garten- und Landschaftsbau in Pfullingen
Dieses Verzeichnis hat für Pfullingen noch keinen Betrieb im Bereich Garten- und Landschaftsbau erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 19.221Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 72793Postleitzahl
Diese Übersicht für Pfullingen richtet sich an alle, die Gartenpflege, Terrasse, Baumfällung, Zaun planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Bei Garten- und Landschaftsbau zählt in Pfullingen die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Pfullingen liegt im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 19.221 Einwohner und die Postleitzahl 72793. Insgesamt führt das Verzeichnis 165 Einträge für Pfullingen über alle Branchen hinweg. Reutlingen liegt etwa 2.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Pfullingen.
Betriebe im Verzeichnis
In Pfullingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Garten + Landschaftsbau Sautter Eningen unter Achalm, rund 2 km
- Staudengärtnerei Schöllkopf Reutlingen, rund 4.6 km
- Staudengärtnerei Schöllkopf Reutlingen, rund 4.7 km
- Lutz + Riepert Gartengestaltung Reutlingen, rund 4.8 km
- Garten-Moser Reutlingen, rund 4.9 km
- Garten- und Landschaftsbau – Andreas Zengerer Wannweil, rund 7.4 km
- Gärtnerei Beck Metzingen, rund 8.7 km
- Gärtnerei Duftreich Kusterdingen, rund 9.1 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Pfullingen im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Pflanz- und Schnittzeiten geben den Takt vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen dem ersten März und dem dreißigsten September ein Verbot für das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Deshalb bündeln Betriebe größere Schnittarbeiten im Winterhalbjahr, und dann sind Termine knapp.
Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Baumpflege und Fällungen
- Zaunbau und Sichtschutz
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein belastbarer Vergleich bei Garten- und Landschaftsbau beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was den Preis bestimmt
Wer bei Garten- und Landschaftsbau nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Pfullingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
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Häufige Fragen
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen?
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.