Garten- und Landschaftsbau in Remscheid
Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für Garten- und Landschaftsbau in Remscheid. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 2Einträge
- 112.970Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 42853Postleitzahl
Bei Garten- und Landschaftsbau in Remscheid scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
In Remscheid decken Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.
Remscheid gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Bei 112.970 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 42853. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Garten- und Landschaftsbau ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Remscheid 658 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wuppertal, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Remscheid in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Pflanz- und Schnittzeiten geben den Takt vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen dem ersten März und dem dreißigsten September ein Verbot für das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Deshalb bündeln Betriebe größere Schnittarbeiten im Winterhalbjahr, und dann sind Termine knapp.
Hangsicherungen und Stützmauern sind Bauwerke. Ab bestimmten Höhen verlangen die Landesbauordnungen eine Genehmigung oder einen Standsicherheitsnachweis, und hinter der Mauer braucht es Drainage und Hinterfüllung, sonst drückt Stauwasser. Beim Erdaushub entscheidet die Belastung des Bodens über die Entsorgungskosten, deshalb wird bei Verdacht vorab eine Analyse veranlasst.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Gartenpflege und Rasenpflege im Abo
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
- Zaunbau und Sichtschutz
- Bewässerungsanlagen
Vor der Beauftragung klären
Der Vergleich bei Garten- und Landschaftsbau gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Wie abgerechnet wird
Was Garten- und Landschaftsbau kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Betriebe in der Nähe
In Nordrhein-Westfalen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Remscheid ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom ersten März bis zum dreißigsten September das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen greifen, die auch für Einzelbäume im eigenen Garten eine Genehmigung verlangen.
Was gehört in ein Angebot für eine Pflasterfläche?
Aushub und Abfuhr des Bodens, Frostschutz- und Tragschicht mit Angabe der Stärken, Bettung, Steinmaterial, Randeinfassung mit Rückenstütze und das Verfugen, dazu Gefälle und Entwässerungsziel. Fehlen die Schichtstärken, ist ein Preisvergleich wertlos, weil der Unterbau den größten Teil der Arbeit ausmacht.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Passende Erklärungen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.