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Schornsteinfeger in Saarlouis

Kurz gesagt

Für Saarlouis fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

Wer Kehrung, Feuerstättenschau, Messung in Saarlouis beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Saarlouis ist eine Mittelstadt mit rund 34.893 Einwohnern. Bei Schornsteinfeger ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Saarlouis ist Teil des Landkreis Saarlouis in Saarland, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 66740 kommen 34.893 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 448 Einträge. Mit 10.3 Kilometern Entfernung ist Völklingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Saarlouis praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

In Saarlouis ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Saarlouis kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.

Viele Betriebe sind zusätzlich als Energieberater tätig oder stellen Energieausweise aus. Für Vermieter ist der Schornsteinfeger außerdem ein Nachweislieferant: Protokolle und Bescheide gehören in die Unterlagen, weil sie bei Versicherungsfällen und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden. Die Kosten der Kehrung sind als Betriebskosten umlagefähig.

Was üblicherweise angeboten wird

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Abgasmessung an Heizungsanlagen
  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
  • Kehrung von Schornstein und Ofen
  • Feuerstättenschau und Bescheinigung

Angebote richtig vergleichen

Prüfen Sie bei Schornsteinfeger, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird

Was den Preis bestimmt

Kostenangaben zu Schornsteinfeger schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.

In der Umgebung

In Saarland sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Saarlouis ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Saarlouis

Nachgefragt

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.

Wie kommen die Gebühren zustande?

Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Hintergrund und Begriffe

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.