Garten- und Landschaftsbau in Salem
Für den Bereich Garten- und Landschaftsbau führt diese Seite 1 Betriebe in Salem, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
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- 12.355Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 88682Postleitzahl
Für Salem listet diese Seite Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Salem läuft bei Garten- und Landschaftsbau vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Verwaltungstechnisch gehört Salem zum Landkreis Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 12.355 Einwohner und die Postleitzahl 88682. Das ergibt etwa 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Garten- und Landschaftsbau ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Salem 151 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Konstanz, rund 14.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Salem in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Wer in Salem im Bereich Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Garten- und Landschaftsbau arbeitet in zwei Feldern: Bau mit Erdarbeiten, Pflaster, Mauern und Entwässerung, und Pflege mit Schnitt, Rasen und Bepflanzung. Beim Bau entscheidet der Unterbau über die Haltbarkeit, also Frostschutzschicht, Tragschicht und Gefälle. Wer Pflaster nur nach dem Steinpreis vergleicht, vergleicht die sichtbare Oberfläche und nicht den Aufbau darunter.
Bei Neuanlagen ist die Entwässerung der kritische Punkt: Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden, und viele Kommunen verlangen die Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder erheben eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Für Pflanzungen an der Grenze regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder Mindestabstände, gestaffelt nach der Wuchshöhe.
Typische Leistungen
Was Betriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Gartenpflege und Rasenpflege im Abo
- Zaunbau und Sichtschutz
- Baumpflege und Fällungen
- Hecken- und Gehölzschnitt
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Garten- und Landschaftsbau ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Zur Preisfrage
Kostenangaben zu Garten- und Landschaftsbau schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
In der Umgebung
Salem liegt in Landkreis Bodenseekreis. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Was oft gefragt wird
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen?
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.