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Imbiss und Lieferdienst in Deutschland

Kurz gesagt

Im Verzeichnis stehen 30.143 Einträge zum Bereich Imbiss und Lieferdienst, verteilt auf 1.526 Städte. Wählen Sie unten Ihre Stadt, um die Liste vor Ort zu sehen.

Lieferung, Abholung, schnelles Essen: Dafür werden Betriebe aus dem Bereich Imbiss und Lieferdienst gesucht. Diese Seite fasst zusammen, welche Leistungen dazugehören, woran sich Angebote unterscheiden und in welchen Städten Einträge vorliegen.

Typische Leistungen

  • Speisen zum Mitnehmen
  • Lieferung im Stadtgebiet
  • Pizza, Döner, Asiatisch oder Burger
  • Mittagsangebote
  • Familien- und Partyportionen
  • Bestellung online oder telefonisch

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Imbiss und Lieferdienst ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Wer bei Imbiss und Lieferdienst nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Imbiss und Lieferdienst nach Stadt

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich einen sauberen Betrieb?

An der Frittieröl-Farbe, an der Ordnung hinter der Theke, an sauberen Ablagen und daran, ob rohes und fertiges Essen getrennt gehandhabt wird. Ein Blick auf den Getränkekühlschrank und die Toilette sagt oft mehr als die Fassade. Lebensmittelkontrollen laufen unangekündigt und stichprobenartig.

Lohnt Vorbestellen für größere Mengen?

Ja. Zehn Portionen in der Mittagsspitze bringen jeden kleinen Betrieb aus dem Takt und Ihre Wartezeit steigt entsprechend. Mit einer halben Stunde Vorlauf und einer festen Abholzeit wird parallel vorbereitet. Nennen Sie dabei auch Sonderwünsche, die sonst einzeln nachgefragt werden müssen.

Wie lange darf Essen warm gehalten werden?

Warm gehaltene Speisen müssen durchgehend heiß bleiben, die zulässige Standzeit begrenzt der Betrieb in seinem Hygienekonzept. Erkennbar wird eine zu lange Standzeit an ausgetrockneten Rändern und zäher Panade. In Läden mit hohem Durchlauf stellt sich die Frage seltener als in einem halbleeren Betrieb.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.