Schornsteinfeger in Leimen (Landkreis Südwestpfalz)
Für Leimen (Landkreis Südwestpfalz) fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 963Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 66978Postleitzahl
Ob es um Kehrung, Feuerstättenschau, Messung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Leimen (Landkreis Südwestpfalz) zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Mit rund 963 Einwohnern hat Leimen (Landkreis Südwestpfalz) bei Schornsteinfeger selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.
Leimen (Landkreis Südwestpfalz) ist Teil des Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 66978 kommen 963 Einwohner. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kaiserslautern, rund 18.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Leimen (Landkreis Südwestpfalz) in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Leimen (Landkreis Südwestpfalz) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Marcus Petry St. Ingbert, rund 46.2 km
- Robin Geschwill Ketsch, rund 54.6 km
- Achim Reister Ketsch, rund 54.7 km
- Energieberatung & Schornsteinfeger M. Jung Stutensee, rund 55.9 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Prüfung von Lüftungsanlagen
Angebote richtig vergleichen
Fragen Sie bei Schornsteinfeger nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was das kostet
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Schornsteinfeger. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Leimen (Landkreis Südwestpfalz) einhalten kann.
In der Umgebung
Leimen (Landkreis Südwestpfalz) gehört zu Landkreis Südwestpfalz. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
- Schornsteinfeger Pirmasens
- Schornsteinfeger Kaiserslautern
- Schornsteinfeger Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern)
- Schornsteinfeger Landau in der Pfalz
- Schornsteinfeger Neustadt an der Weinstraße
- Schornsteinfeger Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße)
- Schornsteinfeger Zweibrücken
- Schornsteinfeger Homburg
- Schornsteinfeger Herxheim bei Landau/Pfalz
- Schornsteinfeger Bad Dürkheim
Fragen und Antworten
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Zum Weiterlesen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
