Rechtsanwälte Striebinger-Schmitt & Benli-Kehl GbR
Bahnhofstraße 44, Schifferstadt
Für Schifferstadt führt dieses Verzeichnis 3 Einträge zu Rechtsanwälte. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
Rechtsanwälte in Schifferstadt: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Schifferstadt ist eine Mittelstadt mit rund 20.682 Einwohnern. Bei Rechtsanwälte ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Schifferstadt zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 20.682 Einwohner und die Postleitzahl 67105. Das ergibt etwa 1,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Rechtsanwälte ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Schifferstadt 264 Einträge erfasst. Mit 12.9 Kilometern Entfernung ist Mannheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Schifferstadt praktisch erweitert.
Bahnhofstraße 44, Schifferstadt
Am Katzenbaumerschlag 13A, 67105 Schifferstadt
Sie betreiben in Schifferstadt einen Betrieb im Bereich Rechtsanwälte und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Anwältinnen und Anwälte gehören der Rechtsanwaltskammer an, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen eine Berufshaftpflicht mit gesetzlicher Mindestsumme unterhalten. Beide Seiten desselben Streits dürfen sie nicht vertreten, auch nicht nacheinander. Schriftsätze laufen über das besondere elektronische Anwaltspostfach, was Zustellungen beschleunigt und die Fristenkontrolle in der Kanzlei bestimmt.
Nicht jeder Streit gehört vor Gericht: Für unbestrittene Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren der günstigere Weg, in vielen Verfahren steht am Anfang ein Güteversuch, und ein Vergleich beendet die Sache ohne Urteil. Im Blick behalten muss man die Verjährung, die regelmäßig drei Jahre beträgt und zum Ende des Jahres läuft, in dem der Anspruch entstanden ist.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Achten Sie bei Rechtsanwälte darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Bei Rechtsanwälte trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Schifferstadt reicht bis in Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Alle Schreiben der Gegenseite mit Briefumschlägen wegen des Zugangsdatums, Verträge, Zahlungsbelege und eine knappe Zeittafel des Ablaufs. Nennen Sie laufende Fristen sofort, sie bestimmen alles Weitere. Falls vorhanden, die Versicherungsnummer der Rechtsschutzversicherung und den Namen des Versicherungsnehmers.
Es setzt sich aus Gerichtskosten und den Anwaltskosten beider Seiten zusammen, und alle drei Posten richten sich nach dem Streitwert. Deshalb lässt sich das Risiko vor der Klage ziemlich genau beziffern. Lassen Sie sich diese Summe nennen und klären Sie parallel die Deckungszusage Ihrer Versicherung.
Im Zivilprozess trägt sie grundsätzlich die unterliegende Seite, bei teilweisem Erfolg wird quotiert. Eine wichtige Ausnahme ist die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht: Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Das sollte in die Entscheidung über eine Klage einfließen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.