Zoos, Tierparks und Wildgehege in Bad Berleburg
In Bad Berleburg sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 1Eintrag
- 18.833Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 57319Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Zoos, Tierparks und Wildgehege meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Bad Berleburg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Bad Berleburg ist eine Kleinstadt mit etwa 18.833 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Bad Berleburg liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 18.833 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 57319. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege in Bad Berleburg eher dünn besetzt: rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 111 Einträge. Lennestadt liegt etwa 24.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bad Berleburg.
Die Einträge im Überblick
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Jahreskarten und Patenschaften
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Streichelgehege für kleine Kinder
Vor der Beauftragung klären
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wie abgerechnet wird
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
Bad Berleburg liegt in Kreis Siegen-Wittgenstein. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Auch gesucht in dieser Stadt
Nachgefragt
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was bedeutet Abnahme?
Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
