Steinmetze und Grabmale in Bad Säckingen
1 Einträge zu Steinmetze und Grabmale sind für Bad Säckingen hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 17.637Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79713Postleitzahl
Ob es um Grabmal, Naturstein, Arbeitsplatte, Restaurierung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Bad Säckingen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Bad Säckingen versorgt sich bei Steinmetze und Grabmale typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Bad Säckingen liegt im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 17.637 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 79713. Das ergibt etwa 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Steinmetze und Grabmale ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 315 Einträge für Bad Säckingen über alle Branchen hinweg. Lörrach liegt etwa 21.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bad Säckingen.
Betriebe im Verzeichnis
Betriebe aus Bad Säckingen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Die Standsicherheit ist der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt. Grabmale werden auf ein Fundament gesetzt und verdübelt; die Regeln dafür stehen in der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen, auf die sich Satzungen und Fachbetriebe beziehen. Friedhofsverwaltungen prüfen die Standsicherheit regelmäßig, meist einmal im Jahr. Verantwortlich bleibt der Nutzungsberechtigte des Grabes, nicht die Verwaltung. Ein Wartungsvertrag mit dem Steinmetz, der Prüfung und Nachrichten umfasst, ist deshalb mehr als eine Verkaufsidee.
Im Haus ist die Steinmetzarbeit vor allem Aufmaß und Fuge. Arbeitsplatten entstehen nach Schablone, mit Ausschnitten für Spüle, Kochfeld und Armatur, die vorher feststehen müssen. Naturstein wird imprägniert, um Öl- und Weinflecken zu bremsen, braucht aber je nach Gestein Nachpflege. Bei Fassaden, Treppen und Denkmälern kommt der Denkmalschutz hinzu: Austausch, Vierung oder Antragung werden mit der Behörde abgestimmt. Wer ein historisches Bauteil erhalten will, fragt nach Referenzen in der Restaurierung, nicht nach dem Quadratmeterpreis.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
- Arbeitsplatten und Fensterbänke aus Naturstein
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Steinmetze und Grabmale darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Kosten und Angebote
In Bad Säckingen wie überall gilt bei Steinmetze und Grabmale: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Bad Säckingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
- Steinmetzbetrieb Wehr
- Steinmetzbetrieb Rheinfelden (Baden)
- Steinmetzbetrieb Schopfheim
- Steinmetzbetrieb Steinen
- Steinmetzbetrieb Grenzach-Wyhlen
- Steinmetzbetrieb Waldshut-Tiengen
- Steinmetzbetrieb Lörrach
- Steinmetzbetrieb Weil am Rhein
- Steinmetzbetrieb Müllheim im Markgräflerland
- Steinmetzbetrieb Neuenburg am Rhein
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Was kostet ein Grabstein?
Die Spanne ist groß: Ein schlichtes Urnengrabmal aus Serienfertigung liegt deutlich unter einer gestalteten Anlage für ein Doppelgrab. Material, Bearbeitung, Schrift, Fundament und Versetzen werden getrennt kalkuliert. Lassen Sie sich ein Angebot mit allen Posten geben, inklusive Genehmigung und Fundament.
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
