Heilpraktiker in Baden-Baden
Für Baden-Baden ist im Bereich Heilpraktiker noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
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- 57.420Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 5 PLZPostleitzahl
Wer Naturheilkunde, Akupunktur, Beratung in Baden-Baden beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Baden-Baden ist eine Mittelstadt mit rund 57.420 Einwohnern. Bei Heilpraktiker ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Baden-Baden ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 57.420 Einwohner und 5 Postleitzahlen von 76530 bis 76534. Insgesamt führt das Verzeichnis 27 Einträge für Baden-Baden über alle Branchen hinweg. Sinzheim liegt etwa 5.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Baden-Baden.
Betriebe im Verzeichnis
In Baden-Baden ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Praxis für Osteopathie Rosanella Schütz Sinzheim, rund 5.1 km
- Naturheilpraxis Friedhelm Peschke Bühl, rund 6.4 km
- Heilpraktiker für Podologie Gaggenau, rund 7 km
- Naturheilpraxis für ganzheitliche Medizin, Heilpraktiker Peter Graf Gernsbach, rund 7.4 km
- Heilpraktikerin Sabine Lust Gaggenau, rund 7.5 km
- Praxis für Osteopathie Simone Huss Gaggenau, rund 7.5 km
- Praxis Holger Wipfler Vitalistische Chiropraktik Gaggenau, rund 10.4 km
- Praxis für osteopathische Medizin Jörg Wittig Bühl, rund 10.4 km
Betriebe aus Baden-Baden können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben, aber üblich und im Schadensfall entscheidend. Daneben greift das Infektionsschutzgesetz mit Melde- und Tätigkeitsverboten, und einzelne Maßnahmen bleiben Ärzten vorbehalten. Fragen Sie im Erstgespräch nach Versicherung, Umfang der Erlaubnis und danach, in welchen Fällen an eine Arztpraxis verwiesen wird.
Für die Behandlung gilt das Patientenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Behandlungsvertrag, Aufklärung über Art und Umfang sowie die Dokumentation. Bei Selbstzahlerleistungen besteht zusätzlich die Pflicht, vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine Übernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Das gilt unabhängig vom angewandten Verfahren.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Naturheilkundliche Anamnese
- Ernährungsberatung
- Osteopathische Techniken
- Akupunktur
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Heilpraktiker von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was den Preis bestimmt
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Heilpraktiker in Baden-Baden. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Nachbarorte
Für Vorhaben in Baden-Baden ist die Verwaltung in Stadtkreis Baden-Baden der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
In der Regel nicht. Einzelne Kassen erstatten Teilbeträge über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich bei Ihrer Kasse nach und heben Sie die Antwort auf. Zusatzversicherungen richten sich nach dem gewählten Tarif und den dort genannten Verzeichnissen.
Wie erkenne ich, dass eine Erlaubnis vorliegt?
Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt, und die Praxis führt die Bezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin. Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Für eingeschränkte Erlaubnisse, etwa auf dem Gebiet der Psychotherapie, gilt ein eigener Zuschnitt, der nur die dort genannten Tätigkeiten abdeckt.
Nach welcher Grundlage wird abgerechnet?
Üblich ist ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das keine staatliche Gebührenordnung darstellt. Private Versicherer und Beihilfestellen nehmen darauf Bezug und erstatten häufig nur bis zu bestimmten Sätzen. Lassen Sie sich vorab eine Aufstellung der geplanten Positionen geben und vergleichen Sie sie mit Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.