Zimmerer und Holzbau in Bielefeld
Zu Zimmerer und Holzbau liegt für Bielefeld bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 338.410Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 33602 bis 33739Postleitzahlen
Zimmerer und Holzbau ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Bielefeld ein.
Mit dieser Einwohnerzahl trägt Bielefeld einen eigenständigen Anbietermarkt. Für Zimmerer und Holzbau sind zwei bis drei Vergleichsangebote meist ohne große Mühe zu bekommen.
Bielefeld gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Bei 338.410 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 18 Postleitzahlen von 33602 bis 33739. Über alle Branchen zusammen sind für Bielefeld 2628 Einträge erfasst. Mit 8.4 Kilometern Entfernung ist Steinhagen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Bielefeld praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Bielefeld ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schneider Massiv - Zimmerei und Stahlbetonbau Halle (Westf.), rund 11.5 km
- Holzbau Fleiter Schloß Holte-Stukenbrock, rund 14.9 km
- Holzbau Lukas Marienfeld, rund 17.9 km
- Strathmann Holz GmbH & Co. KG Holzhandlung & Zimmerei Bünde, rund 19.9 km
- Zimmerei Dübber Dissen am Teutoburger Wald, rund 20.8 km
- Udo Förster Holzbau Hövelhof, rund 24.1 km
- Wind Holzbau Lemgo, rund 25 km
- Zimmerei Markus Brake Delbrück, rund 25.4 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Bielefeld im Bereich Zimmerer und Holzbau arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.
Bei Eingriffen in das Dach oder in tragende Teile ist der Standsicherheitsnachweis die eigentliche Hürde, nicht die Zimmererarbeit. Eine Gaube, ein neues Dachflächenfenster in größerem Format, eine Aufstockung oder ein Dachausbau können nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein, und die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Für Carports und Terrassenüberdachungen gibt es in vielen Ländern Freigrenzen nach Fläche und Höhe, ebenfalls unterschiedlich. Klären Sie das vor der Beauftragung mit dem Betrieb und, wo nötig, mit dem Bauamt.
Typische Leistungen
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Carport, Terrassenüberdachung und Pergola
- Holzrahmenbau und Holzhaus
- Balkone, Vordächer und Holzfassaden
- Holzschutz und Austausch schadhafter Balken
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Zimmerer und Holzbau ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Kosten und Angebote
Der günstigste Betrieb für Zimmerer und Holzbau ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Bielefeld gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung am Dachstuhl?
Fünf Jahre ab Abnahme, weil es eine Bauwerksleistung ist (§ 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB). Damit die Frist sauber beginnt, braucht es eine dokumentierte Abnahme mit Datum, festgehaltenen Restarbeiten und Fotos.
Was kostet eine Zimmererarbeit?
Pauschalen helfen hier wenig, weil Holzmenge, Zugänglichkeit, Dachform und Statik den Preis bestimmen. Verlässlich wird es erst nach Aufmaß vor Ort. Holen Sie zwei bis drei Angebote mit identischem Leistungsumfang ein und achten darauf, ob Gerüst, Entsorgung und Statiker enthalten sind.
Was ist der Unterschied zwischen Zimmerer und Schreiner?
Der Zimmerer baut tragende Holzkonstruktionen: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Der Schreiner oder Tischler arbeitet im Innenausbau und baut Möbel, Türen und Einbauschränke. Es sind zwei eigene Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 3 und Nummer 27. Viele Betriebe decken beides ab.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
